Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Jahr 2023 in fast 1.400 Fällen von Tierquälerei

Veröffentlicht am : 07. September 2024
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Der Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz hat den Bericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Jahr 2023 bei der Eröffnungsfeier des Jahres der Justiz unter dem Vorsitz von König Felipe VI. im Obersten Gerichtshof veröffentlicht.

Das Dokument befasst sich mit der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Jahr 2023 sowie mit der Entwicklung der Kriminalität, der Kriminalitätsprävention, den Statistiken und den Vorschlägen für eine größere Effizienz der Justiz.

Der Text enthält einen Abschnitt, der den Interventionen im Bereich der Umwelt gewidmet ist. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass im Jahr 2023 2.799 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, davon 246 wegen der Misshandlung von Tieren. Im Jahr 2022 wurden 2.796 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 270 davon wegen Misshandlung von Haustieren, eine höhere Zahl als in diesem Jahr.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 4.713 Straftaten verfolgt, davon 1.389 im Zusammenhang mit der Misshandlung von Haustieren. Diese Zahl ist niedriger als im Jahr 2022, als 5.231 Straftaten verfolgt wurden, obwohl sie im Fall von Tiermissbrauch um 6,85 % gestiegen ist, da im letzten Jahr 1.300 Straftaten im Zusammenhang mit Tiermissbrauch verfolgt wurden.

Davon führten im Jahr 2023 insgesamt 1.327 Straftaten zu Anklagen, von denen 285 im Zusammenhang mit Tiermissbrauch standen. Im Jahr 2022 waren es 1.528 Anklagen, davon 335 wegen Tierquälerei.

Ebenso wurden im Jahr 2023 959 Verurteilungen ausgesprochen, davon 256 wegen Misshandlung von Haustieren. Dies ist weniger als im Jahr 2022, als 1.074 Verurteilungen verzeichnet wurden, davon 307 wegen Tiermisshandlung. Dies entspricht einem Rückgang von 19,92 % im Vergleich zum Vorjahr.

Was schließlich die Freisprüche betrifft, so gab es im Jahr 2023 222 Freisprüche, von denen 52 auf die Misshandlung von Haustieren entfielen. Diese Zahl ist ebenfalls niedriger als im Jahr 2022, als 290 Freisprüche verzeichnet wurden, während es im Fall der Tiermisshandlung 67 waren.

Das Zahlenwirrwarr der Generalstaatsanwalts resultiert daraus, daß manche Ermitlungsverfahren über einen oder zwei Jahreswechsel hinweg abliefen und in jedem Jahr wieder in der Statistik erschienen. Zusammenfasssend kann aber gesagt werden, daß die Staatsanwaltschaften im Jahr 2023 in knapp 1.400 Fällen von Tiermißhandlungen im gesamten Staatsgebiet von Spanien ermittelten.

F.S.

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