Direktor für Tierrechte sieht Bedarf an gesetzlichen Änderungen für Mietverhältnisse mit Haustieren

Veröffentlicht am : 24. November 2022
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Das Web-Portals Fotocasa wies jüngst darauf hin, dass nur 4 % der Mietwohnungen ausdrücklich den Zugang von Familien mit Tieren erlauben, ein Prozentsatz, der im Vergleich zu 2021, wo der Anteil 5 % betrug, gesunken ist. Die Autoren wiesen jedoch darauf hin, dass diese Zahl höher sein könnte, weil in einigen Fällen beide Parteien, der Eigentümer der Immobilie und die Familie, die mit einem Hund oder einer Katze lebt, eine gesonderte Vereinbarung getroffen haben könnten.

Diese Situation entsteht, weil in Spanien das Gesetz über die städtische Vermietung (LAU), das den Mietmarkt im Wesentlichen regelt, den Vermietern die Befugnis gibt, nach eigenem Belieben Tiere in ihren Immobilien zu akzeptieren oder nicht zu akzeptieren.

Angesichts dieser Situation hat der Generaldirektor von Animal Rights, Sergio García Torres, in den sozialen Netzwerken eine andere Studie aufgegriffen, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurde und die Zahl auf 10 % beziffert, und erklärt, dass "es notwendig ist, das restriktive Mietmodell sowohl im öffentlichen als auch im privaten Wohnungsbau zu ändern und die Änderung des städtischen Mietgesetzes zu prüfen".

Nach Angaben der European Pet Food Federation (FEDIAF) gibt es in Spanien 9.313.000 Hunde und 5.859.000 Katzen. Die im Juni 2021 von Veterindustria in Zusammenarbeit mit dem nationalen Verband der Tiernahrungshersteller (ANFAAC) durchgeführte Heimtierstudie ergab außerdem, dass 50,2 % der spanischen Familien und der in Spanien lebenden Residenten ein Heimtier haben, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2019 (39,7 %).

Für die Autoren des neuen Berichts bedeutet dies, dass eine beträchtliche Anzahl von Familien mit Haustieren Schwierigkeiten hat, auf dem Mietmarkt Fuß zu fassen. "Es besteht ein zunehmender Bedarf an der Akzeptanz von Haustieren in Mietwohnungen. Diese Zulassung würde dazu beitragen, den Mietmarkt auszugleichen, auf dem viele Mieterfamilien wegen der Haltung von Hunden oder Katzen abgewiesen werden", so María Matos, Studienleiterin und Sprecherin von Fotocasa.

"In diesem Sinne gibt es Instrumente wie Versicherungen oder Vertragsklauseln, die dem Vermieter Sicherheit und Garantien im Schadensfall bieten. Kurz gesagt, es liegt in der Verantwortung aller, eine Gesellschaft zu schaffen, die mehr Respekt vor Tieren und ihren Familien hat", fügte sie hinzu.

Auch in Deutschland war es noch vor der Jahrtausendwende häufige Praxis, daß die Vermieter keine Tiere in den Mietwohnungen zugelassen haben. Dieser Praxis wurde aber in der Folgezeit durch eine Reihe von Gerichtsurteilen, u.a. auch des Bundesgerichtshofes ein Ende gesetzt. Heute kann die Tierhaltung nur noch dann verboten werden, wenn   n a c h w e i s l i c h   von dem konkret zu haltenden Tier eine Gefahr für den Vermieter oder andere Hausbewohner ausgeht. Das heißt aber nicht, daß der Mieter nun beliebig viele Tiere in seiner Wohnung halten darf. Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Obergrenze, aber man geht von einer in ähnlichen Haushalten üblichen Anzahl aus. Dabei ist die Haftung des Mieters für Schäden an Personen oder Sachen auf keinen ausgeschlossen, so daß die Mieter gut beraten sind, wenn sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Eine ähnliche Vorgehensweise wäre auch für Spanien wünschenswert, denn ein tierisches Familienmitglied gewinnt auch hier zunehmend an bedeutung.

F.S.

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