Drei Jugendliche verhaftet, die Igel bei lebendigem Leib mit einem Schneidbrenner verbrannt haben, um sie zu essen
Sie sagten, sie hätten sie in einem nahe gelegenen Berg gefangen und wollten sie essen. Drei junge Männer im Alter von 20 bis 28 Jahren wurden von der örtlichen Polizei von Málaga festgenommen, weil sie zwei Igel bei lebendigem Leib mit einem Schneidbrenner verbrannt haben sollen. Vier weitere Exemplare lebten noch und konnten durch das Eingreifen der Beamten gesichert werden. Den Verhafteten wird vorgeworfen, die Tiere misshandelt zu haben.
Die Vorfälle ereigneten sich am Dienstag, den 14. November, gegen 14.45 Uhr in der Calle Indonesia und der Calle Japón im Stadtteil Churriana von Malaga, als örtliche Polizeibeamte, die in der Gegend patrouillierten, mehrere geparkte Lieferwagen und daneben drei Personen beobachteten, die mit einem Schweißbrenner hantierten.
Die Beamten näherten sich ihnen, um zu sehen, ob sie ein Lagerfeuer machten, und stießen auf etwas, das sie sich nicht hätten vorstellen können. Diese drei Personen verbrannten lebende Igel. Zwei waren vollständig verbrannt, vier weitere lebten noch, "denen das gleiche Ende bevorzustehen schien", so die Polizei.
Die Polizei fragte die Personen, was sie da taten, und sie sagten, sie hätten sie in der Gegend gejagt und würden sie auf diese Weise töten, um sie zu essen.
Durch das rechtzeitige Eingreifen der örtlichen Polizeibeamten konnten die vier Igel noch lebend gerettet werden, woraufhin sie sich mit ihren Kollegen von der Naturschutzgruppe (Gruprona) in Verbindung setzten, die die Igel in das städtische Tierschutzzentrum (Cepam) brachten. Dort wurden sie an das Centro de Recuperación de Especies Amenazadas (CREA) der Junta de Andalucía übergeben, da diese Species im Katalog der gefährdeten Arten unter besonderem Schutz steht.
Im CREA wurden sie von Tierärzten untersucht, die feststellten, dass die vier geretteten Exemplare in einwandfreiem Zustand waren, so dass sie im Naturpark Montes de Málaga freigelassen werden konnten.
Was die beiden verbrannten Igel betrifft, so benachrichtigten die Beamten die städtischen Dienste für die Abholung toter Tierkadaver, um sie zu beseitigen.
Die örtlichen Polizeibeamten von Gruprona erstatteten Anzeige gegen die Festgenommenen, zum einen wegen Verstoßes gegen Artikel 7.2.a des Gesetzes über wild lebende Pflanzen und Tiere - "es ist verboten, wild lebende Tiere zu töten und zu fangen" - und zum anderen wegen Verstoßes gegen Artikel 80.n des Gesetzes über das Naturerbe und die biologische Vielfalt - "es ist verboten, Tierarten zu fangen und zu töten, die in der Liste der wild lebenden Arten unter besonderem Schutz stehen". Die Fälle wurden an die Abteilung für Nachhaltigkeit, Umwelt und blaue Wirtschaft der Departamento de Málaga der andalusischen Regionalregierung weitergeleitet.
Was die strafrechtliche Seite anbelangt, so informierten die Vertreter der Naturschutzgruppe die drei Personen über ihre Rechte als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren, die wegen der mutmaßlichen Begehung einer Straftat der Tierquälerei inhaftiert sind. Ein strafgerichtliches Verfahren ist noch nicht eingeleitet worden.
F.S.
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