Droht Bußgeld, wenn man im Alarmzustand mit seinem Tier zum Tierarzt geht?

Veröffentlicht am : 30. November 2020
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Eigentlich sollte es nicht so sein, weil es hierfür eigentlich eine Ausnahmeregelung gibt. Die Praxis jedoch sieht leider anders aus, wie der „Diario de la Salud Animal“ heute berichtet.

Die Einschränkungen des Coronavirus haben in der Bevölkerung Unannehmlichkeiten und Probleme verursacht und tun dies auch weiterhin. Auch für Menschen, die ihre Tiere zum Tierarzt bringen müssen, was zwar in Alarmzuständen immer erlaubt war, wird von den Polizeibeamten nicht immer berücksichtigt.

Dies ist der Besitzerin eines Hundes passiert, die ihr Tier wegen der Sperrung des Umkreises nicht zum Tierarzt in der nächsten Stadt bringen konnte, aber es gab auch schwerwiegendere Fälle, wie zum Beispiel einen Vater und seinen Sohn auf Mallorca, denen eine Geldstrafe von 1.500 Euro drohte, weil sie ihren Hund mit einem schweren Herzleiden zum Tierarzt gebracht hatten.

Die Beauftragung des Rechtsanwalts David Baron hat dazu geführt, daß das bei der Verwaltung eingelegte Rechtsmittel gegen die Bußgeldfestsetzung erfolgreich war, so daß die Festsetzung schließlich zurückgezogen wurde. Allerdings ging das nicht ganz so einfach, denn letztendlich war sogar ein Veterinärbericht der Landwirtschafts- und Fischereibereichs der Delegation der Regierung der Balearen hierfür erforderlich.

Die Fakten gehen auf den 17. April zurück, als die Betroffenen in voller Gefangenschaft beschlossen, ihren 35 Kilogramm schweren Hund zum Tierarzt zu bringen, der aufgrund einer Herzerkrankung dringend tierärztliche Hilfe brauchte und sehr schwer war und sich somit nicht selbstständig bewegen konnte.

Aus diesem Grund beschlossen Vater und Sohn, gemeinsam im Fahrzeug zu fahren, um das Tier leichter bewegen zu können, als sie von einer Patrouille der Guardia Civil angehalten wurden. Die Beamten nahmen ihre Personalien auf und schenkten dem Zustand des Hundes und den Erklärungen der Besitzer keine große Aufmerksamkeit und ließen sie ihren Weg fortsetzen. Im Juni wurden sie über die festgesetzte Sanktion für die Durchführung einer „unzulässigen Fahrt“ informiert.

Die Ernsthaftigkeit des tierärztlichen Notfalls wurde bestätigt, als das Tier zum Tierarzt gebracht wurde, da es kurz danach eingeschläfert werden musste. Vater und Sohn beschlossen im Juli, bei der Regierungsdelegation Beschwerde einzulegen, aber die Behörde lehnte die Berufung zunächst ab, obwohl die klinische Vorgeschichte des Tieres der Behörde bekannt gemacht wurde.

Die Betroffenen beschlossen mit Unterstützung des Rechtsexperten Baron, erneut Beschwrde gegen die Ablehnung ihrer Einwände einzulegen. Bei dieser Gelegenheit räumte die Regierungsdelegation ein, dass ein tierärztliches Gutachten von Mitarbeitern aus ihrem Bereich Landwirtschaft und Fischerei erstellt worden war, um festzustellen, ob tatsächlich zwei Personen für den Transport des Hundes erforderlich waren.

Dieser Bericht unterstützte die Argumente der Besitzer und stimmte mit ihnen darin überein, dass zwei Personen mit einem Hund von 35 Kilo, der sich nicht bewegen kann, umgehen müssen. Die Resolution, zu der diese Medien Zugang hatten, enthält den Bericht, der besagt, dass nach der Lektüre der Anamnese des Hundepatienten, die von der Klinik, die ihn behandelt hat, erstellt wurde, der Ernst des Gesundheitszustandes des Tieres bestätigt wird.

"Wenn man auf diese Weise den kritischen Zustand überprüft, in dem er bei der Konsultation ankam, ist aufgrund der schweren kardialen Symptomatik, die er vortrug, klar, dass das Tier nicht mit eigenen Mitteln zur Konsultation kommen konnte und von seinen Besitzern transportiert werden musste", heißt es weiter.

Er weist auch darauf hin, dass "ein Tier mit diesem hohen Gewicht und ohne angemessene Mobilität von einer Person nur schwer gehandhabt werden kann, da es große Schwierigkeiten beim Be- und Entladen des Autos und beim Transfer in die Klinik gibt". Aus diesem Grund hält der Bericht die Entscheidung, den Transport durch zwei Personen durchzuführen, für gerechtfertigt.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsache kommt die Resolution zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Besitzer durch den Königlichen Erlass über den Alarmzustand abgedeckt war, da es eine Ursache für höhere Gewalt war, da sie "ihren Hund in ein tierärztliches Zentrum überführen mussten, um dort wegen schwerer Herzsymptome behandelt zu werden".

Bleibt zu hoffen, daß es sich bei den beiden Fällen, wo die Guardia Civil gegen den Transport von Tieren zum Tierarzt während des Alarmzustandes vorging, die einzigsten Fälle bleiben.

F.S.

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