Eine einheitliche Regelung für den Handel mit Hunden und Katzen für Europa gefordert
Die Federation of European Companion Animal Veterinary Associations (Fecava) hat einen Bericht der European Union (EU) Alliance for Dogs and Cats erstellt, der den Tierschutz beim Handel mit Hunden und Katzen in der EU analysiert.
Gegenwärtig stellt die EU-Allianz von Katzen und Hunden fest, dass es keine einheitliche europäische Gesetzgebung zum Schutz von Hunden und Katzen im Zusammenhang mit Handelspraktiken gibt, sondern nur Vorschriften für den Transport und gesundheitliche Anforderungen beim Grenzübertritt.
Es bleibt daher den 27 EU-Mitgliedstaaten, darunter Spanien, überlassen, dies auf nationaler Ebene gesetzlich zu regeln. Diese nationalen Gesetzgebungen können sehr unterschiedlich sein.
Um die nationale Gesetzgebung in Bezug auf Hunde und Katzen, die an Handelspraktiken in der EU beteiligt sind, zu bewerten, hat die EU-Allianz der Katzen und Hunde Informationen über Kennzeichnung und Registrierung, Zucht, Handel und chirurgische Verstümmelungen aus jedem der 27 Mitgliedstaaten gesammelt.
So heißt es in dem Bericht: "Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden ist derzeit in 22 Mitgliedstaaten obligatorisch. Trotz der Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten über eine nationale Datenbank mit registrierten Hunden verfügen, sind die meisten dieser Datenbanken nicht mit einer EU-Datenbank verbunden, was die Rückverfolgbarkeit verhindert, wenn Hunde die europäischen Grenzen überschreiten".
Im Falle von Katzen schreiben nur sieben Mitgliedstaaten die Kennzeichnung und Registrierung auf nationaler Ebene vor, während in fünf anderen Ländern nur einige Regionen irgendeine Form von Regelung zur Durchsetzung der Kennzeichnung und Registrierung eingeführt haben.
In den Schlussfolgerungen ihres Berichts weist die EU-Allianz von Katzen und Hunden darauf hin, dass das Fehlen einer einheitlichen europäischen Gesetzgebung zur Harmonisierung der Vorschriften über den Handel mit Katzen und Hunden in allen Mitgliedstaaten "ernsthafte Auswirkungen nicht nur auf den Tierschutz, sondern auch auf Schlüsselbereiche haben könnte, in denen die EU für die Gesetzgebung zuständig ist, wie öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und das Funktionieren des Binnenmarktes".
Sie empfehlen daher, dass Europa seine Regelungen zu Fragen wie der dauerhaften und obligatorischen Kennzeichnung von Hunden und Katzen und des Eintrags in eine europäische Datenbank verstärken sollte.
Sie empfehlen auch, dass Europa den Züchtern von Hunden und Katzen eine Zwangslizenz auferlegt und die Bedingungen für die Zucht dieser Tiere harmonisiert.
Sie fordern auch ein Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen, auf Märkten, Ausstellungen und Messen. In diesem Sinne erklären sie, dass Hunde und Katzen nur in den Einrichtungen des Züchters verkauft werden sollten, damit neue Besitzer die Bedingungen, in denen die Tieren leben, sehen können.
Sie forderten Europa auch auf, den Handel mit Hunden und Katzen im Internet stärker zu kontrollieren und in allen Mitgliedstaaten ästhetische Verstümmelungen von Tieren, die nicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgen, zu verbieten.
Da es aber auch bei der Vermittlung von Tierschutzhunden sowohl unter den Beteiligten Tierheimen und Tierschutzvereinen und den einzelnen Ländern eine Vielzahl von Handlungsansätzen gibt, wäre auch hierfür eine weitestgehende Vereinheitlichung sinnvoll. So z.B. sollten Tierschutzvereinen bzw. Tierheimen nicht verboten werden, Tiere, die nicht von ihnen chirurgisch verstümmelt wurden, problemlos zu vermitteln. Solche Tiere haben ein gleiches Recht auf eine Familie oder einen Menschen, wie Tiere, die dieses Problem nicht aufweisen. (Anm. d. Redaktion)
Zum Schluß noch der komplette Bericht der EU-Allianz, leider nur auf Englisch.
F.S.
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