Eine Gemeinde fordert vom Besitzer eines überfahrenen Hundes mehr als 3.000 Euro an Tierarztkosten.

Veröffentlicht am : 22. März 2023
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Einen Hund aussetzen und dann ist alles erledigt! Das ist aus moralischer Sicht bereits ein schlimmes Vergehen an einem Tier. Es kann aber auch noch ganz andere Konsequenzen nach sich ziehen, wie man nachstehend erfahren wird.

Die Stadtverwaltung von Mérida hat von dem Besitzer eines ausgesetzten und später überfahrenen Hundes mehr als 3.000 Euro an Tierarztkosten gefordert. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Dezember, als die Guardia Civil sich um einen Hund kümmerte, der am Rande der Stadt überfahren vorgefunden worden war.

Der Besitzer konnte ermittelt werden und wurde daraufhin aufgefordert, sich um das Tier zu kümmern, dessen Hinterläufe gebrochen waren. Der Besitzer weigerte sich, sich um den Hund zu kümmern. Daraufhin wurde der Hund tierärztlich versorgt und nach seiner Genesung zur Adoption an eine neue Person freigegeben.

Dem ursprünglichen Besitzer droht nun eine Anzeige der Guardia Civil wegen Aussetzung des Tieres und eine Rechnung des Rathauses über die Kosten für die Behandlung des Tieres.

Diese Klagen sind aufgrund der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch das Gesetz 17/2021 vom 15. Dezember jetzt möglich. Dieses besagt, dass "die Kosten für die Heilbehandlung und Pflege eines verletzten, zuvor ausgesetzten Tieres, durch der Person, die sie nachweislich bezahlt hat, im Zuge der Aufwandsentschädigung bzw. des Schadenersatzes gegen den Eigentümer des Tieres oder gegebenenfalls gegen die Person, der die Pflege zugerechnet wurde, eingefordert werden können, selbst wenn sie den wirtschaftlichen Wert des Tieres übersteigen". Die Rechnung für diese Kosten in der konkreten Angelegenheit übersteigt dreitausend Euro.

F.S.

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