Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen illegalem Kupierens von Hundewelpen

Die Guardia Civil ermittelt gegen einen Anwohner von Tortosa (Tarragona) wegen mutmaßlicher Tierquälerei, nachdem er drei Welpen der Hunderasse Bodeguero aus ästhetischen Gründen die Rute kupiert haben soll.
Eine Streife des Naturschutzdienstes (Seprona) der Guardia Civil in Tortosa inspizierte das Gelände eines Privatgrundstücks in der Ortschaft L’Aldea, als sie drei Welpen eines Wurfs in einem Korb entdeckte – zwischen schmutzigen Decken und blutigen Flecken.
Bei der Untersuchung stellten sie fest, dass den Tieren die Rute amputiert worden war und die Schnitte noch frisch waren, da die Wunden offen und blutig waren. Deshalb wurden die Welpen in eine Tierklinik gebracht, wo sie umgehend medizinisch versorgt und die Wunden desinfiziert wurden.
Der Eigentümer des Grundstücks konnte keine Unterlagen vorlegen, die die Verstümmelung rechtfertigten. Daher leitete die Guardia Civil ein Ermittlungsverfahren wegen eines mutmaßlichen Delikts der Tiermisshandlung ein, und der Grundstücksbesitzer wurde als Beschuldigter geführt.
Das Kupieren von Ohren oder Rute bei Hunden ist verboten, wenn es aus rein ästhetischen Gründen erfolgt. Es ist nur erlaubt, wenn eine therapeutische Notwendigkeit zur Sicherung der Gesundheit des Tieres besteht – diese muss durch ein Gutachten eines approbierten Tierarztes oder eines Veterinärs einer öffentlichen Verwaltung nachgewiesen werden. Zudem muss dieser Eingriff im entsprechenden Identifizierungsregister vermerkt werden.
F.S.
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