EU-Rechtsvorschriften über den Tierschutz in der Landwirtschaft auf dem Prüfstand
Die Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments fordern, dass die EU-Tierschutzvorschriften aktualisiert und in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden.
Der Entschließungsentwurf zum Bericht über die Umsetzung von Tierschutznormen in landwirtschaftlichen Betrieben, der am Dienstag (26. Oktober) vom Landwirtschaftsausschuss mit 36 gegen 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen wurde, betont, dass die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren, die zur Lebensmittelerzeugung genutzt werden, nicht in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden, hinter den wissenschaftlichen Entwicklungen zurückbleiben und nur für eine Reihe von Tierarten spezifische Mindestnormen für den Tierschutz festlegen.
Die Abgeordneten, angeführt von Jérémy Decerle, fordern einheitliche, wissenschaftlich fundierte Regeln für Landwirte und Verbraucher.
Der Entschließungsentwurf fordert, dass die EU-Tierschutzvorschriften künftig in allen Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden. Sie sollte sich auf wissenschaftliche Daten, Folgenabschätzungen und einen artenbezogenen Ansatz stützen, heißt es in dem Text.
Die Landwirte müssen ausreichend Zeit, Unterstützung und finanzielle Mittel erhalten, um in die Verbesserung des Tierschutzes zu investieren. Bei der Aktualisierung sollten auch die Einkommen der Landwirte in der EU und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Agrarmarkt berücksichtigt werden, so die Abgeordneten.
Andererseits begrüßen die Landwirtschaftsabgeordneten die europäische Bürgerinitiative "Schluss mit der Käfig-Ära" und fordern ein Verbot von Legebatterien. Sie schlagen jedoch einen artenbezogenen Ansatz vor, der klare Definitionen von Käfigen verwendet.
Außerdem plädieren sie dafür, dass die von den neuen Vorschriften betroffenen Züchter eine besondere finanzielle Unterstützung für den Übergang zu einem alternativen Haltungssystem für die Tiere erhalten sollten.
Sie argumentieren auch, dass die derzeitigen EU-Tierschutzkennzeichnungssysteme, die freiwillig und meist privat sind, sehr unterschiedlich sind. Um den Verbrauchern eine verlässliche Kennzeichnung von tierischen Produkten unter Tierschutzaspekten während des gesamten Produktionszyklus zu ermöglichen, fordern die Landwirtschaftsabgeordneten ein freiwilliges EU-Tierkennzeichnungssystem, das alle Tierhaltungsbetriebe umfasst. Für die Zukunft sollte eine obligatorische Kennzeichnung auf EU-Ebene in Erwägung gezogen werden, argumentieren sie.
Über die Entschließung zum Umsetzungsbericht über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere muss nun das Plenum des Parlaments abstimmen, möglicherweise in der Dezembersitzung.
Die Entschließung befasst sich mit der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über das Wohlergehen von zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren, d. h. der Richtlinien über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, über den Schutz von Legehennen, Masthühnern, Kälbern und Schweinen.
M:S.
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