Europa plant, den Schutz von Heimtieren bis 2023 zu verbessern
Kürzlich hat die Europaabgeordnete Aurélia Beigneux eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, ob sie erwäge, elektrische Trainingshalsbänder für Hunde auf EU-Ebene zu verbieten.
Sie wies darauf hin, dass Artikel 7 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren, das Spanien ratifiziert hat, die Verwendung von künstlichen Trainingshilfen verbietet, die "physische und psychische Leiden verursachen".
Die Europäische Kommission hat auf die Anfrage des Abgeordneten geantwortet und zunächst klargestellt, dass es sich bei dieser Konvention um eine Initiative des Europarates handelt, einer Einrichtung außerhalb der Europäischen Union, so dass die Kommission nicht beteiligt ist und sich nicht zu diesem Thema äußern kann.
Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die europäischen Rechtsvorschriften zum Tierschutz für Hunde derzeit nur "begrenzte Umstände" regeln, insbesondere während des Transports im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Auf diese Weise erinnert die Europäische Kommission daran, dass alle anderen Aspekte im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Begleittieren, wie z. B. Hunden, der nationalen Gesetzgebung jedes Mitgliedstaates unterliegen.
So gelten in Spanien in Regionen wie Galicien, Madrid und Murcia bereits regionale Gesetze, die die Verwendung von Elektrohalsbändern für Hunde verbieten, wenn diese Schaden anrichten können.
Darüber hinaus wird im Entwurf des Gesetzes über den Schutz, die Rechte und das Wohlergehen von Tieren vorgeschlagen, auf staatlicher Ebene "die Verwendung von Hilfsmitteln, die dem Tier Verletzungen zufügen können, insbesondere Elektro-, Impuls-, Straf- oder Würgehalsbänder" zu verbieten.
Schließlich erklärt die Europäische Kommission im Hinblick auf mögliche künftige Entwicklungen im Tierschutz, dass sie derzeit eine Überprüfung der EU-Tierschutzvorschriften bis Ende 2023 plant und Optionen für die Entwicklung und Aufnahme weiterer Anforderungen für den Schutz von Haustieren prüft.
Die Kommission hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sie an einer Reform des Tierschutzes arbeitet, aber bisher hat sie sich darauf beschränkt, zu erklären, dass die Überprüfung in den Rahmen der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" fallen würde.
Der Entwurf des neuen spanieneinheitlichen Tierschutzgesetzes liegt schon seit einger Zeit vor und kann hier selbst gelesen werden.
S.P.
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