Europäischer Bericht warnt vor gefälschten Tollwutimpfungen bei Haustieren, die aus Russland und anderen östlichen Ländern eingeführt werden
Die Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe "Tierschutz und Erhaltung" der EU-Kommission, die während der zweiten Plenarsitzung im Februar 2024 stattfand, konzentrierte sich auf die vorgeschlagene Verordnung über den Schutz von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit sowie auf die Schlussfolgerungen des EU-Aktionsplans zum illegalen Heimtierhandel.
In den Beiträgen von Andrea Gavinelli, Referatsleiter, und Lucie Carrouée, stellvertretende Referatsleiterin, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wurde die vorgeschlagene Verordnung eingehend erörtert. Die Berichterstatter unterstrichen die historische Bedeutung dieser Rechtsvorschrift, da es sich um die erste Initiative handelt, die sich mit dem Wohlergehen von Hunden und Katzen auf EU-Ebene befasst.
Gavinelli und Carrouée hoben die Rechtsgrundlagen hervor, die sich auf Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 43 (Landwirtschaft) stützen, wonach die Europäische Union befugt ist, das wirksame Funktionieren des Marktes für Hunde und Katzen unter Wahrung eines hohen Tierschutzniveaus zu gewährleisten, wie in Artikel 13 festgelegt.
Auf der Veranstaltung wurden Bedenken der Öffentlichkeit und der Redner angesprochen, wie z. B. die Notwendigkeit, Schlupflöcher zu vermeiden, indem viele Einrichtungen unter der in Artikel 4 vorgeschlagenen Zahl vorgehalten werden, um zu verhindern, dass sie in diesem Vorschlag übersehen werden, was dazu führen könnte, dass Tausende von Tieren keinen ausreichenden Impfschutz genießen. Die Kommission unterstrich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und betonte, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Tiere und der Wahrung der Rechte verantwortungsbewusster privater Züchter und Tierschutzorganisationen gefunden werden müsse.
Ein weiteres Anliegen, das Georgia Diamantopoulou, EU-Koordinatorin für Begleittiere bei Vier Pfoten, den Zuhörern vortrug, betraf die Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit aller Hunde und Katzen. Denn jeder Hund und jede Katze kann zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens Teil einer wirtschaftlichen Aktivität werden. Die Sicherstellung, dass alle Tiere mit einem Mikrochip versehen sind und ihre Daten zuverlässig aufgezeichnet werden, steht im Einklang mit Artikel 114, einer der Rechtsgrundlagen für diesen Vorschlag.
Die Kommission wies auch auf die fehlende Zuständigkeit der EU für die Verwaltung der streunenden Hunde- und Katzenpopulation sowie für Rechtsvorschriften über die Verwaltung von Heimtierhaltern hin und hob wichtige Errungenschaften wie die Einführung des so genannten innovativen Konzepts für verantwortungsvolle Tierhaltung hervor.
"Die Zucht und der Handel mit Hunden und Katzen in der EU ist ein profitabler Wirtschaftszweig mit einem Wert von über 1,3 Milliarden Euro jährlich, der von betrügerischen Aktivitäten geplagt wird, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere gefährden, die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen, den Verbraucherschutz untergraben und den Binnenmarkt verzerren", warnt die Intergroup.
Alicja Muznik vom Agri-Food Fraud Team der GD SANTE G5 der Europäischen Kommission stellte die Ergebnisse des EU-Aktionsplans zum illegalen Heimtierhandel vor, der maßgeblich dazu beigetragen hat, viele Probleme ans Licht zu bringen, die zum Teil in diesem Vorschlag behandelt werden.
"Zu den Schlussfolgerungen des Berichts gehört die Verschleierung kommerzieller Aktivitäten als nicht-kommerzielle Verbringung, insbesondere aus östlichen Ländern wie Russland und Weißrussland, mit zunehmender Fälschung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Tollwutimpfung", so die Intergroup.
Die Ergebnisse zeigen auch, dass einige Fälle in Serbien wiederkehrende Muster in verschiedenen Mitgliedstaaten erkennen lassen, die auf die Beteiligung der organisierten Kriminalität hindeuten. "Auch wenn der illegale Handel mit Heimtieren für die Strafverfolgungsbehörden keine Priorität darstellt, werden Anstrengungen unternommen, um eine dienststellenübergreifende Zusammenarbeit aufzubauen und die mangelnde Interoperabilität zwischen Zoll-, Polizei- und Veterinärbehörden zu beheben", heißt es.
Eine immer wiederkehrende Frage aus dem Publikum bezog sich auf die Bedingungen für Jagdhunde (Windhunde) in Spanien und inwieweit diese in dem Vorschlag geschützt sind. Die Kommission stellte klar, dass die Zucht und Haltung dieser Hunde über die festgelegte Anzahl hinaus zwar in den Anwendungsbereich des Vorschlags fällt, andere Aspekte jedoch in die ausschließliche Zuständigkeit der spanischen Behörden fallen, was dem Subsidiaritätsprinzip in der europäischen Gesetzgebung entspricht.
Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob der Vorschlag der Europäischen Kommission die Befugnis einräumt, eine Positivliste zu erstellen. Die Kommission konnte jedoch nur auf die laufende Folgenabschätzung verweisen, mit der die Durchführbarkeit einer solchen Liste ermittelt werden soll.
Die Ausführungen der Berichterstatter gaben Aufschluss über die bevorstehende Verbesserung des Schutzes des Wohlergehens von Katzen, Hunden und möglicherweise anderen Haustieren. Es wurde auch das Vertrauen in die Fähigkeit der europäischen Institutionen geäußert, die Ambitionen dieses Vorschlags weiter zu verfolgen.
R.B.
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