FVE und Fecava loben den EU-Vorschlag für einen umfassenden Ansatz zur Verbesserung der Tierschutzstandards

Veröffentlicht am : 24. März 2024
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Die European Veterinary Federation (FVE) und die European Federation of Companion Animal Veterinarians (Fecava) haben die Europäische Kommission für die Veröffentlichung eines "bahnbrechenden Vorschlags" für eine Verordnung zur Verbesserung des Wohlergehens und der Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen gelobt, die, wie sie sagten, "der tierärztliche Berufsstand schon seit Jahrzehnten gefordert hat".

Der Legislativvorschlag zielt darauf ab, den dringenden Bedarf an standardisierten Vorschriften in allen Mitgliedstaaten zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Zucht, den Handel und die Haltung von Haustieren.

"In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach Hunden und Katzen deutlich zugenommen, was durch die Pandemie noch verstärkt wurde. Diese Zunahme von Besitz und Handel hat jedoch erhebliche Lücken in den Tierschutzstandards innerhalb der EU aufgezeigt", so der FVE.

In diesem Zusammenhang haben die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu "einer Verbreitung illegaler Handelspraktiken geführt, die ernste Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens dieser Haustiere aufkommen lassen". "FVE und FECAVA begrüßen daher den EU-Vorschlag zur Verbesserung des Wohlergehens von Hunden und Katzen", so die beiden Organisationen.

FVE und Fecava loben den EU-Vorschlag für seinen umfassenden Ansatz zur Verbesserung der Tierschutzstandards, wie etwa die obligatorische Kennzeichnung und Registrierung oder harmonisierte Standards. "Die Festlegung von Mindeststandards für das Wohlergehen von Tieren und harmonisierte Vorschriften für Zucht und Vermarktung werden dazu beitragen, das Wohlergehen von Haustieren zu verbessern", so die beiden Organisationen.

Sie begrüßen auch die Regulierung des Online-Handels mit Heimtieren und die Einführung von Maßnahmen zu dessen Regulierung, einschließlich der Verpflichtung der Verkäufer, Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung bereitzustellen.

Darüber hinaus schätzen sie die Tatsache, dass eine präventive tierärztliche Versorgung vorgesehen ist. "Sie betonen die Bedeutung präventiver Gesundheitsmaßnahmen, einschließlich regelmäßiger tierärztlicher Besuche und Aufzeichnungen, um das Wohlergehen von Tieren in gewerblichen Einrichtungen zu gewährleisten", erklären sie.

Sowohl der FVE als auch Fecava unterstützen die vorgeschlagene Verordnung im Allgemeinen, weisen aber auch auf einige verbesserungswürdige Bereiche hin, wie z. B. den Geltungsbereich der Rechtsvorschrift. In diesem Zusammenhang empfehlen sie Änderungen, um sicherzustellen, dass alle Hunde und Katzen, unabhängig von der Größe des Zuchtbetriebs, einen angemessenen Schutz erhalten.

Was die Kennzeichnung und Registrierung betrifft, so plädieren sie dafür, dass diese für alle Hunde und alle Katzen obligatorisch sein sollte, nicht nur für solche, die zu wirtschaftlichen Zwecken vermarktet werden. Sie sprechen sich auch dafür aus, dass in Tierheimen ein Verbot der Zucht von Tieren gilt und die Euthanasie nur auf Empfehlung und in Abstimmung mit einem Tierarzt erfolgen darf.

Außerdem fordern sie ein Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Zoohandlungen, da sie Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens und der Sozialisierung der Tiere haben, und eine Ausweitung des Verstümmelungsverbots auf alle Betreiber und alle Arten von Verstümmelungen, wobei Ausnahmen nur aus gerechtfertigten medizinischen Gründen möglich sein sollen.

"Zusammenfassend begrüßen FVE und FECAVA die Bemühungen der EU, das Wohlergehen von Hunden und Katzen zu verbessern und die Herausforderungen des Heimtierhandels zu bewältigen. Indem sie für Verbesserungen an der vorgeschlagenen Verordnung eintreten und Maßnahmen zum Schutz des Wohlergehens von Begleittieren unterstützen, wollen FVE und FECAVA zu einem humaneren und verantwortungsvolleren Ansatz für das Wohlergehen von Begleittieren in der gesamten Europäischen Union beitragen", schließen sie.

Wenn wir diese Pressemitteilung nicht falsch verstanden haben sollten, geht es ausschließlich um Hunde und Kautzen, die im häuslichen Bereich gehalten warden oder gehalten werden sollen. Das aber dürfte viel zu kurz gegriffen sein. Es gibt, insbesondere bei Hunden, eine breite Palette von weiteren Haltungsformen, die außerhalb privater Haushalte erfolgen. Sofern diese von der geplanten EU-Verordnung nicht erfaßt warden sollten, wird insbesondere die Spezies Hund erneut in 2 Klasse eingeteilt, die Familien- oder Haushunde und die sonstigen Hunde, wie z.B. Jagdhunde, Wachhunde usw. Letzere könnten damit schlechter gestellt sein, als die Tiere, die unmittelbar mit Menschen zusammen leben.

F.S.

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