Gesetzesreformen unter Berücksichtigung des Tierschutzes geplant
In der vorangegangenen Legislaturperiode genehmigte die Justizkommission den Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessgesetzes hinsichtlich des Rechtsstatus von Tieren, mit dem sichergestellt werden soll, dass Tiere als fühlende Wesen und nicht als Dinge auf rechtlicher Ebene betrachtet werden.
Das Verfahren war jedoch noch nicht abgeschlossen, als die Gerichte im April letzten Jahres wegen des Aufrufs zu vorgezogenen Wahlen aufgelöst wurden, so dass das Verfahren nach dem Zerfall erneut beginnen muss.
Genau zu diesem Thema wurde jetzt die Regierung von den Parlamentariern gebeten, über den Stand dieser Reform zu berichten, und sie hat dazu Stellung genommen, wenn auch ohne Angabe eines Zeitrahmens.
So hat die Exekutive darauf hingewiesen, dass derzeit das Ministerium für Soziale Rechte und Nachhaltige Agenda in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammen mit dem Justizministerium an der Änderung des Zivilgesetzbuches, aber auch des Strafgesetzbuches, im Bereich des Tierschutzes arbeitet.
Die Regierung weist auch darauf hin, dass die Generaldirektion für Tierrechte Treffen mit mehr als 100 Einrichtungen mit Bezug zum Tierschutz abgehalten hat, darunter auch Einrichtungen von Rechtsexperten.
"Zu den Einrichtungen, mit denen wir uns getroffen haben, gehört auch die Tierschutzabteilung der EQUO, die der antragstellenden Partei angehört, die über den Stand und den Zeitplan der Änderung des Straf- und Zivilgesetzbuches informiert wurde", heißes, wobei ein Zeitplan für die Umsetzung nicht bekannt gemacht wurde.
F.S.
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