Haustiere dürfen öffentliche Gebäude in Andalusien betreten
Der Regierungsrat der andalusischen Regionalregierung hat das Regionalministerium für Präsidiales, Inneres, sozialen Dialog und Verwaltungsvereinfachung aufgefordert, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 7/2023 vom 28. März über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren auf nationaler Ebene die notwendigen Maßnahmen zur Information über den Zugang von Haustieren zu öffentlichen Gebäuden und Büros der andalusischen Regionalregierung zu ergreifen.
Eine der Prioritäten der andalusischen Regierung im Bereich des Tierschutzes ist die Förderung der verantwortungsvollen Haltung von Haustieren. In diesem Sinne hält es die Verwaltung von Andalusien für notwendig, einen allmählichen Wandel in der öffentlichen Meinung über Tiere herbeizuführen, so dass sie als Lebewesen angesehen werden, die Respekt verdienen und der Pflege und Aufmerksamkeit bedürfen.
Somit wird die andalusische Regierung das oben genannte staatliche Gesetz zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren anwenden, das in seiner neunten Schlussbestimmung vorsieht, dass es sechs Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt, also am 29. September 2023.
Daher und aufgrund dieser Bestimmung des Gesetzes kann ab diesem Datum jede Person ihr Haustier in jedes Gebäude oder jede öffentliche Einrichtung mitnehmen, es sei denn, es ist aus wichtigen Gründen ausdrücklich verboten, ordnungsgemäß ausgeschildert und von außen sichtbar, wie es auch im oben genannten Gesetzestext steht.
F.S.
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