Hund von betrunkener Frau verletzt
Nach einer Mitteilung der "Mallorca Zeitung vom 15. April 2019 hat ein Gericht in Palma eine Frau zu 4 Monaten Freiheitsentzug, der zur Bew#hrung ausgesetzt wurde, veurteilt*. Darüber hinaus muß sie 450,00 € Schadenersatz an den Besitzer des verletzten Hundes zahlen.
In der Nacht zum 24. Oktober 2017 soll die Angeklagte den Hund ihres Nachbarn in ihrem Zimmer mit einem spitzen Gegenstand an der Schulter verletzt haben. Blutspuren in ihrem Zimmer deuteten auf die daraufhin, daß die Angeklagte die Tat verübt hat. Der sachverständige Tierarzt bestätigte eine ca. 4 cm lange Wunde, die von einem spitzen Gegenstand, evtl. einer Schere oder einem Messer verursacht worden war. Nachbarn haben zum Tatzeitpunkt einen Hund jämmerlich jaulen gehört. Der so angegriffene ca. 7 Monate alte Beagle konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden, da er infolge der Verletzung sehr viel Blut verlorgen hatte. Das Bestreiten der Frau und ihre Ausflüchte ließ das Gericht als Entlastungsbeweise nicht zu. Allerdings wurde der Frau strafmildernd zugerechnet, daß sie zum Tatzeitounkt betrunken war.
F.S.
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