Illegaler Zwinger in Teruel mit 120 Hunden unter miserablen hygienischen Bedingungen ausgehoben

Veröffentlicht am : 20. Mai 2023

Die Naturschutzbehörde (Seprona) der Guardia Civil hat mitgeteilt, dass sie gegen eine Person ermittelt, die in der Gemeinde Calanda in Teruel (Aragonien) einen illegalen Zwinger betreibt.

Die Guardia Civil erklärte, dass Mitglieder der Seprona de Alcañiz vor kurzem über das Vorhandensein zahlreicher Hunde unter schlechten hygienischen und sanitären Bedingungen auf dem Gelände einer alten Kaninchenfarm in der Gemeinde informiert wurden.

Vor Ort stellten sie fest, dass die Anlage einer Person gehörte, die vor kurzem in Zaragoza wegen Tierquälerei verurteilt worden war und der die Haltung von Tieren für vier Jahre untersagt worden war.

In Zusammenarbeit mit den Tierärzten der Regierung von Aragonien wurden die Anzahl und der Zustand der Tiere sowie ihre Papiere überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich in den Einrichtungen etwa 120 Hunde unterschiedlichen Alters und verschiedener Rassen befanden, von denen die meisten keinen entsprechenden Mikrochip besaßen.

Der Gesundheitszustand sei "beklagenswert" gewesen: kein Futter, kein Wasser und in vielen Fällen hatten sie verschiedene Krankheiten, Wunden und äußere Parasiten. Außerdem fehlte den Einrichtungen die Genehmigung zur Durchführung dieser Tätigkeit.

Dank der wertvollen Zusammenarbeit mit verschiedenen Tierheimen, nicht nur in Niederaragonien, sondern auch in Teruel und Zaragoza, werden die Tiere an Freiwillige und Einrichtungen der Tierheime selbst übergeben, die über ganz Aragonien verteilt sind.

Ebenso erklärt die Guardia Civil, dass die Tiere, die einen Mikrochip haben, ihren Besitzern ausgehändigt werden, "ungeachtet der möglichen Verantwortung, die sie übernommen haben".

Die Verfahren sind noch im Gange und werden, sobald sie abgeschlossen sind, dem Zivilgericht der Guardia Civil in Alcañiz zur Kenntnis gebracht. Die Straftaten, die ihm zur Last gelegt werden, sind der Angriff auf Flora, Fauna und Haustiere, die Misshandlung von Tieren und der Verstoß gegen das Urteil.

F.S.

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