In einem Monat tritt das neue Tierschutzgesetz in Kraft
2) Alle Haustiere sind zwecks ihrer Identifizierung mit einem Microchip zu versehen und die Haltern haben die Pflicht, die Tiere in ein einheitliches Haustierregister eintragen zu lassen.
3) Haustiere, die nachweislich länger als 72 Stunden ohne Betreuung durch den Halter oder eine beauftragte Person allein gelassen werden, gelten als ausgesetzt mit allen Konsequenzen, die ein solches Verhalten nach sich zieht.
4) Hunde, Katzen und Frettchen dürfen fortan nicht mehr in Zoohandlungen oder ähnlichen Geschäften verkauft werden. Nach Fertigstellung eines Katalogs von Tieren, die als Haustiere zugelassen sind, dürfen auch die dann dort aufgeführten Tiere nicht mehr kommerziell verkauft werden.
5) Die Tierhaltung durch jedermann soll beendet werden. Nur noch registrierte und professionelle Halter sollen Haustiere halten dürfen. Näheres soll eine Verordnung regeln, die aber noch nicht veröffentlicht wurde.
6) Das Einschläfern von Haustieren ist ab dem Inkrafttreten des Gesetzes prinzipiell verboten. Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich wenn ein Tierarzt feststellt, daß das Tier an einer unheilbaren oder schweren chronischen Krankheit leidet und seine Lebensqualität nicht mehr gegeben ist, ist die Einschläferung durch einen Tierarzt ausnahmsweise zulässig.
7) Fortan soll es eine Impfpflicht für alle Haustiere zumindest gegen solche Erkrankungen geben, die auch auf den Menschen übertragen werden können.
8) Auch wird es zukünftig keine Listenhunde mehr geben. Alle Rassen werden zunächst gleichgestellt. Lediglich im Einzelfall, wenn Hunde auffällig geworden sind, soll es möglich sein, daß die Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen, um andere Tiere und Menschen zu schützen.
9) Künftig muß jeder Halter eines Hundes einen Kurs zur artgerechten Haltung von Hunden besucht haben. Die Teilnahme soll aber kostenlos sein. Darüber hinaus ist es Pflicht, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. den Hund in eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Halters mit aufnehmen zu lassen.
10) Wer die Bestimmungen des Gesetzes verletzt, dem sind Bußgelder von bis zu 200.000 € angedroht, je nach Schwere und Intensität der Verletzung. Wird durch die Tat ein Tier verletzt oder gar getötet, können auch Gefängnisstrafen von bis zu 18 Monaten verhängt werden.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht vollzählig und umfaßt nur einige, exemplarisch herausgenommene Neuerungen. Es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer, sehr wichtiger Bestimmungen, die unbedingt beachtet werden müssen. All die interessierten Tierhalter und Tierschützer, egal ob in Spanien oder im Ausland, die sich für den Gesetzestext in deutscher Übersetzung interessieren, seien auf das E-Book „Das spanische Tierschutzgesetz vom 28. März 2023 – eine nichtamtliche Übersetzung in die deutsche Sprache und der Originalgesetzestext“ verwiesen. Das E-Book gibt es im Online- und im stationären Buchhandel zu erwerben. Auch wir können es als E-Book oder als PDF-Datei zum Preis von 9,99 € gern direkt übersenden. Bitte E-Mail an
F.S.
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