In nur 5 % der spanischen Mietswohnungen sind Haustiere erlaubt
In Spanien gibt es laut dem nationalen Verband der Tierfutterhersteller (ANFAAC) mehr als 28 Millionen Haustiere. Nach Angaben des Immobilienportals Fotocasa sind sie jedoch nur in 5 % der Mietwohnungen akzeptiert.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass von diesen 5 % nur 38,5 % möblierte Wohnungen sind, was bestätigt, dass Eigentümer, die über möblierte Wohnungen verfügen, aus Angst vor möglichen Schäden an den Möbeln eher zurückhaltend bei der Vermietung ihrer Immobilie sind.
Um dem vorzubeugen, bieten Tiergesundheitsunternehmen bereits Mittel an, die die Anzeichen von Stress zu mildern und insbesondere Katzen zu beruhigen vermögen, wie z. B. den Feliway Optimum Diffusor von Ceva, der Katzenpheromone enthält und dazu beitragen kann, dass die Katzen nicht an den Einrichtungsgegenständen kratzen.
Andererseits haben nach Angaben des Immobilienportals Fotocasa fast 60 % der Wohnungen, die Tiere erlauben, eine Terrasse oder einen Garten, was die Wahrscheinlichkeit der Verursachung von Schäden an den Einrichtungsgegenständen zu minimieren vermag.
Fotocasa erklärt auch, dass das Gesetz für städtische Mietverhältnisse (LAU) für die Regelung der Haustierhaltung in der Wohnung einschlägig sei. Dieses verbietet zwar nicht ausdrücklich die Haltung von Haustieren, überlässt aber den Eigentümern die alleinige Entscheidung hierzu. In Deutschland hingegen ist durch die Rechtsprechung mittlerweile geklärt, daß in den überwiegenden Fällen die Tierhaltung in der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Nur wenn der Vermieter anhand von konkreten Tatsachen nachweisen kann, daß eine vertragswidrige Tierhaltung vorliegt, kann diese auch in Deutschland untersagt werden.
Daher hat in Spanien der Vermieter das Recht, Haustiere zu verbieten, sofern dies im Vertrag festgehalten ist, während der Mieter das Recht hat, Tiere in der Wohnung zu haben, wenn es keine spezielle Klausel gibt, die etwas anderes besagt. In jedem Fall müssen sich die Parteien über alle Details einigen und diese im Mietvertrag wiedergeben.
Es sollte aber unbedingt beachtet werden, dass dieses Zusammenleben immer respektvoll mit den übrigen Nachbarn sein muss und ein gewisses Maß an Gesundheit eingehalten werden muss. Wird dies nicht erreicht, selbst wenn es eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien gibt, die es dem Mieter erlaubt, Haustiere in der Wohnung zu haben, hat der Vermieter die Macht, den Vertrag zu kündigen, vorausgesetzt, er kann beweisen, was er anprangert.
Was die Gemeinschaft der Nachbarn betrifft, so legt das Wohnungseigentumsgesetz fest, dass in keinem Fall weder die Eigentümergemeinschaft noch die übrigen Nachbarn das Vorhandensein von Tieren in den Mietwohnungen des Gebäudes verbieten können.
"Wir könnten sagen, dass die Angst der Eigentümer, ihre Häuser an Menschen zu vermieten, deren Familie Haustiere hat, unbegründet ist. Und es ist, dass die Ansprüche der Eigentümer, die Haustiere erlauben, fast nicht vorhanden sind: sie sind weniger als 0,01% der Fälle, nach Daten aus dem Gehäuse Bericht der Gemeinschaft von Madrid," so ein Hinweis von Fotocasa.
Von Fotocasa wird empfohlen, bei Mietern mit Haustieren eine Hausratversicherung abzuschließen, die die Schäden, die Haustiere verursachen können, einschließt. Neben der Pflicht für die Besitzer ist es wichtig zu zeigen, dass unser Haustier mit Mikrochip registriert ist, dass es auf dem neuesten Stand der Impfungen ist und dass seine Hygienebedingungen optimal sind.
Es wird sogar auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Hunde-Lehrplan zu erstellen, in dem die Daten des Tieres, Fotos und sogar der Hinweis des Tierarztes bezüglich seines Verhaltens enthalten sind. Sie empfehlen auch, dem Eigentümer der Immobilie vorzuschlagen, dass im Falle eines durch das Haustier verursachten Schadens der Mieter die Kosten tragen muss.
"Positive Referenzen von anderen Besitzern zu haben, hilft uns immer, dass die Vermieter uns mehr vertrauen und es einfacher ist, uns zu erlauben, unser Haustier zu Hause zu haben", betont das Immobilienportal.
Außerdem weist Fotocasa darauf hin, dass der Vermieter das Mietverhältnis jederzeit kündigen kann, wenn der Mieter sich nicht an die Vereinbarung hält.
F.S.
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