In Spanien können Tierschutzvereine staatliche Subventionen ihrer Kosten bis zu 5000,00 € beantragen

Veröffentlicht am : 30. August 2022
Seitenbesucher: 729

Das Ministerium für soziale Rechte hat im Staatsanzeiger (BOE) einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen mit einem Höchstbetrag von 1.994.841,52 Euro für Tierschutzorganisationen veröffentlicht.

Dieses Geld wird im Verhältnis zu der in der Bewertungsphase erzielten Punktzahl und in jedem Fall mit einem Mindestbetrag von 250 Euro und einem Höchstbetrag von 5.000 Euro verteilt.

Ziel ist es, einen Teil der Kosten zu decken, die Tierschutzorganisationen im Jahr 2023 für tierärztliche Behandlungen und für nicht-erfindungsgemäße Verbrauchsgüter zur Entwicklung ihrer Aktivitäten aufbringen müssen.

Dazu gehören eine angemessene Ernährung der Tiere sowie die Kosten für die Ausübung ihrer Tätigkeit der Hilfe und Pflege von ausgesetzten Haus- und Begleittieren, unabhängig von ihrer Art, die sich in der Obhut der Tierschutzorganisation oder in kontrollierten Katzenkolonien befinden oder befunden haben.

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen beträgt fünfzehn Arbeitstage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Auszugs im Staatsanzeiger.

Hier nun die Übersetzung der Bekanntmachung im BOE

„Gemäß den Bestimmungen der Artikel 17.3.b und 20.8.a des Gesetzes 38/2003 vom 17. November 2003 über allgemeine Subventionen wird der Auszug aus der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht, dessen vollständiger Wortlaut in der Nationalen Datenbank für Subventionen (https://www.infosubvenciones.es/bdnstrans/GE/es/convocatoria/645245) eingesehen werden kann.

Erstens. Begünstigte:

Einrichtungen des Tierschutzes, die die Anforderungen gemäß Artikel 2 der Verordnung DSA/1045/2021 vom 28. September erfüllen, in der die Rechtsgrundlagen für diese Zuschüsse festgelegt sind: gemeinnützige Vereine und rechtsfähige Stiftungen, die nicht dem öffentlichen Sektor angehören, die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben und deren Satzung als Hauptzweck den Schutz und die Verteidigung von Tieren vorsieht.

Diese Einrichtungen müssen rechtmäßig gegründet und gegebenenfalls in den entsprechenden Registern eingetragen sein und ihren Verpflichtungen in Bezug auf Sozialversicherung und Steuern nachkommen.

Zweitens. Objekt:

Übernahme eines Teils der Kosten, die Tierschutzorganisationen im Jahr 2023 für tierärztliche Behandlungen und nicht inventarisierte Verbrauchsgüter für die Entwicklung ihrer Aktivitäten, einschließlich angemessener Nahrung für die Tiere, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit der Hilfe und Pflege von ausgesetzten Haus- und Begleittieren, unabhängig von ihrer Art, die sich in der Obhut der Tierschutzorganisation oder in kontrollierten Katzenkolonien befinden oder befunden haben, gemäß den Bestimmungen von Artikel 3. 3 der Verordnung DSA/1045/2021 vom 28. September, in der die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen an Tierschutzorganisationen festgelegt sind.

Drittens. Rechtliche Grundlagen:

Verordnung DSA/1045/2021 vom 28. September zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen an Tierschutzorganisationen.

Vierter. Betrag:

Der Höchstbetrag der Aufforderung beläuft sich auf 1.994.841,52 Euro, die im Verhältnis zu der in der Bewertungsphase erzielten Punktzahl und in jedem Fall mit einem Mindestbetrag von 250 Euro und einem Höchstbetrag von 5.000 Euro verteilt werden.

Fünfte. Frist für die Einreichung der Anträge:

Die Frist für die Einreichung der Anträge beträgt fünfzehn Arbeitstage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Auszugs im "Boletín Oficial del Estado".

Sechstens: Sonstige Informationen:

Der Text der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen und ihre Anhänge sind auf der Website www.mdsocialesa2030.gob.es verfügbar.

Madrid, 16. August 2022 - Der Unterstaatssekretär für soziale Rechte und die Agenda 2030, Rubén Baz Vicente.

Analyse.“

Die Bekanntmachung wurde am 30. August 2022 im BOE veröffentlicht. Demnach beginnt die Bewerbungsfrist für die Subventionen am 31. August und endet am 14. September 2022.

F.S.

Werbung

Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:

1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen

2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“