Ist das balearische Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1992 noch zeitgemäß?

Veröffentlicht am : 26. Oktober 2019
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Mit dieser und anderen Fragen der Tierrechte befaßte sich ein Juristenkongress am 24. Und 25. Oktober 2019 in Palma. Der „Diario de Mallorca“ widmete sich dieser Veranstaltung mit einem Artikel. Im Wesentlichen wurde folgendes berichtet:

"Gegenwärtig gibt es auf den Balearen Hunderte von Hunden, die den ganzen Tag angekettet sind, und das ist etwas, was das Gesetz erlaubt." Der II. Kongress für Recht und Tierschutz, der am 24. Und 25. Oktober 2019 in Palma stattfand, stellte fest, dass die balearischen Schutzbestimmungen "obsolet geworden sind, was wie das Fehlen eines Tierschutzgesetzes ist". Manuel Molina, Rechtsanwalt und Koordinator der Tierschutzkommission der Balearischen Anwaltskammer, führte als Beispiel den Fall von Kettenhunden an, die als Schutztiere eingesetzt werden, oft ohne genügend Wasser, Futter oder Unterkunft. Es ist eine billige Methode. Ein Hund stirbt und wird gegen einen anderen ausgetauscht. Das Gesetz sieht nur vor, dass er eine Stunde am Tag frei ist, was die Verwaltung nicht kontrollieren kann. Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Norm, die 1992 verabschiedet wurde, überholt ist, sind die "lächerlichen" Sanktionen, die sie vorsieht.

Molina kritisierte auch Situationen, wie die von Pferden vor Kutschen oder das Halten von Delfinen in Wasserparks. In der ersten Abhandlung ging es darum, wie Beschwerden bei der Verwaltung einzureichen sind, wenn die konkrete Situation kein Verbrechen darstellt, und "was zu tun ist, wenn die Behörden nicht handeln, was durchaus üblich ist". Der Kongress wurde an diesem Mittwoch mit einem Beitrag über ein Gesetz eröffnet, auf das die Präsidentin der Regierung, Francina Armengol, einging. Auch sie sagte, dass die geltenden Vorschriften "nicht ausreichen", obwohl die Balearen eine der ersten Autonomien waren, die ein Gesetz hatten. Das Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1992 müsse aktualisiert werden.

Die Sitzung an diesem Mittwoch befasste sich auch mit der gerichtlichen Untersuchung von Verbrechen gegen Tiere. Hierzu referierte der Richter Pilar de Lara. Über die Rolle der Guardia Civil sprach Pedro García als der stellvertretenden Chef der Seprona.

Am Donnerstag ab fünf Uhr nachmittags wurde die Arbeit der Umweltstaatsanwaltschaft in einem Runden Tisch behandelt, an dem neben der Staatsanwaltschaft auch ihre Leiter auf den Balearen und in Valencia, Rosario García und Eduardo Olmedo, teilnahmen. Das letzte Thema hat sich mit der Gesetzgebung zu Hunden potentiell gefährlicher Rassen vefaßt.

Die Animal Rights Commission der Anwaltskammer wurde vor acht Jahren gegründet und von einer Gruppe von Anwälten gefördert, die wiederum eine Parallelvereinigung bildeten. Die Kommission unterhält einen kostenlosen Beratungsdienst, um Fragen zu beantworten und mögliche Beschwerden bei Tiermissbrauch zu beschleunigen.

Nicht alle Probleme konnten tiefgreifend erörtert werden. So z.B. die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der Behörden mit den lokalen Tierschützern bei der Bewältigung der extremen Population verwilderter bzw. ausgesetzter Hauskatzen. Ebenso zu kurz gekommen ist das Problem der wieder möglichen Stierkämpfe auf den Balearen und der Vereinbarkeit dieser Art der publikumswirksamen Tierquälerei als ein nationales Kulturgut einerseits und den Vorstellungen einer modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.

Das balearische Tierschutzgesetzhab en wir jetzt auch in deutschsprachigen Übersetzung auf unserer Website. Den Originaltext findet ihr auf unserer Seite unter „gut zu wissen -> Rechtsvorschriften“. Die Übersetzung ist mittels einer Übersetzungssoftware erfolgt, wobei eine Nachbearbeitung per Hand erfolgt ist. Dennoch sind nicht alle Teile der Übersetzung perfekt gelungen. Wir bitten aber um Verständnis.

Die Vereinigung balearischer Rechtsanwälte, die sich den Tierrechten widmen, findet Ihr auf Facebook.

F.S.

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