Tötungsstationen und der Tierschutz

Veröffentlicht am : 09. September 2024
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Der Begriff „Tötungsstation“ verursache bereits beim einfachen Lesen Schauder und Abneigung. Dieser Begriff taucht daher immer wieder in Anzeigen von zu vermittelnden Tieren oder besonders bei Spendenaktionen für notleidende Tiere von Tierschutzorganisationen auf. Offenbar wirkt er nach wie vor auf den Leser so stark, daß das Ziel der schnelleren Vermittlung oder der Erlangung von größeren Spendenbeträgen in nicht unerheblichem Umfange gefördert wird.

Aber was ist nun eigentlich eine Tötungsstation? Fragen wir doch einmal bei ChatGPT nach.

„Eine Tötungsstation ist eine Einrichtung, in der Tiere, oft Hunde und Katzen, getötet werden, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums adoptiert oder (von privaten Tiershützern) gerettet werden. Diese Stationen gibt es vor allem in Ländern oder Regionen, in denen es viele streunende oder unerwünschte Haustiere gibt und in denen die Tierheime überfüllt sind oder keine ausreichenden Ressourcen haben, um alle Tiere langfristig zu versorgen.”

Spanien hat lange Zeit zu diesen Ländern gezählt, doch mittlerweile hat die Politik verstanden, daß dieser Weg nicht als tierschutzgerecht zu verstehen ist.

In Spanien hat König Felipe VI am 28. März 2023 das Gesetz Nr. 7/2023 über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren (kurz Tierschutzgesetz), welches zuvor den Kongreß passierte, verkündet. Dieses Gesetz ist ohne Einschränkungen am 29. September 2023 in Kraft getreten.

Art. 2 Abs. 2 Buchst. H) sieht vor, einen Rahmen von Verpflichtungen für den Schutz der Tiere durch die öffentliche Verwaltung und die Bürger zu schaffen. Unter Schutz der Tiere kann also keinesfalls verstanden werden, daß “überzählige” Tiere aus Platz- oder Geldmangel in den Tierheimen einfach eingeschläfert werden dürfen, wie dies in der Vergangenheit auch lange Zeit auf Mallorca üblich war.

In diesem Kontext steht auch Art. 25 Buchst. A), wonach es verboten ist, Tiere, egal wo sie sich befinden, zu töten. Art. 27 Buchst. A) läßt zwar die ausnahmsweise Tötung durch Behörden zu, wenn die Sicherheit von Menschen, Tieren oder die öffentliche Gesundheit es erfordert. Aber das ist eben nur eine Ausnahme, wo man hoffen muß, daß die Behörden davon keinen Gebrauch machen. Absolut unzulässig sind Tötungen in öffentlichen oder privaten Tierschutzzentren aus wirtschaftlichen Gründen, wegen Überbelegung, wegen fehlender Adoptionsmöglichkeit und anderen Gründen. Tierärztliche Euthanesie ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, dem Tier zu helfen, seine Leiden zu minimieren.

Damit hat der Gesetzgeber unmißverständlich erklärt, daß die Funktion von Tierheimen nicht mehr als Tötungsstationen anzusehen ist. Dennoch findet sich in Posts in den sozialen Netzwerken immer wieder einmal der Begriff “Tötungsstation”. Auch Son Reus und Natura Parc auf Mallorca werden nach wie vor als Tötungsstationen bezeichnet. Wenn dieser Vorwurf, allen Erwartungen zu wider, in Einzelfällen doch einmal zutreffen sollte, dann ist jeder, der verläßlich hiervon Kenntnis hat, angehalten, bei der SEPRONA, ggf. unter Zuhilfenahme von ABADA (balearische Rechtsanwälte für Tierrecht) eine Anzeige zu erstatten. Allerdings sollte man schon gute Beweise hierfür haben, denn eine Behauptung ins Blaue kann sich schnell ins Gegenteil verwandeln.

Sina Hoffmann von Cats Karma sieht den Begriff der Tötungsstation allerdings weiter gefaßt. Gegenüber dem “Mallorca Magazin”, welches dies in einem Artikel vom 10. Mai 2024 in ihrer Online-Ausgabe veröffentlichte, erklärt sie folgendes: „Deswegen nehme ich auch regelmäßig Katzen aus den Tötungsstationen Son Reus und Natura Park auf. Ich nenne sie bewusst Tötungsstationen. Es kann den Tieren dort aus mehreren Gründen nicht geholfen werden. Also bewahren sie sie dort nur auf. Das ist für mich auch eine Form des Tötens.”

Diese Aussage ist insoweit recht interessant, als daß sie über den eigentlichen Zweck der Tötungsstationen weit hinausgeht. Hier wird eine mangelhafte Haltung und Versorgung von in Obhut genommener Haustiere bereits als Tötung bezeichnet und das selbst dann, wenn es überhaupt keinen Grund gibt, daß ein Tier zu Tode kommt. Mag ja sein, daß die Haltungsbedingungen in den genannten Einrichtungen nicht denen einer 5-Sterne-Unterkunft entsprechen. Das heißt aber noch lange nicht, daß sie nicht ausreichend sind, um die Tiere am Leben zu erhalten.

Würde man diese Herangehensweise in jedem Fall von Vernachlässigung oder gar Animal Hoarding berets als Tötung betrachten, dann würde dieser Vorwurf nicht nur die zwei o.g. Einrichtungen treffen.

Auf Mallorca gibt es zumindest eine private Tierschutzorganisation, die sich diesen Vorwurf der Frau Hoffmann auch gefallen lassen sollte. Diese Organisation betreibt eine Art Tierschutzzentrum auf einem Grundstück auf Mallorca, wo nach deren eigenen Angaben bei Facebook und Instagram zwischen 400 und 600 Katzen leben sollen.

Auffällig ist bei dieser Organisation, daß man von ihnen nahezu täglich Posts in den sozialen Netzwerken liest, in denen darüber geklagt wird, es sei kein Geld da, die Bestandskatzen richtig tierärztlich zu versorgen. Auch an Futter, Katzenstreu, Müllentsorgung u.a.m. mangele es für die Bestandskatzen fast jeden Tag. In diesen Posts wird zu Spenden über Spenden aufgerufen, um die Versorgung zu gewährleisten, doch diese fallen nach eigenen Angaben der Organisation zunehmend geringer aus.

Andererseits nimmt die Organisation fortlaufend Notfälle auf, mit denen sie nicht mehr so einfach in eine Klinik gehen können, weil hierfür kein Geld da sei, wie man selbst immer wieder klagt. Die Katzen werden aber dennoch dann recht schnell erst einmal in Obhut genommen.

Die Vermittlung der Tiere an private Adoptanten gestaltet sich mittlerweile recht schwierig.

Was also bleibt übrig? Die Tiere werden bei diesem Verein allenfalls auch nur schlechthin verwahrt und das höchstwahrscheinlich nicht einmal immer angemessen und tiergerecht, weil es permanent am Geld fehlen soll.

Geht man von der gesetzlichen Regelung im neuen Tierschutzgesetz aus, ist eine nichtartgerechte Verwahrung zwar auch unzulässig, doch erfüllt sie nicht die Merkmale einer Tötungsstation. Geht man aber von der von Frau Hoffmann erklärten Definition aus, wäre es durchaus möglich, daß auch einzelne Tierschutzorganisationen mit einer Vielzahl von betreuten Tieren dem Vorwurf ausgesetzt wären, sie seien eine Tötgungsstation.

T.G.

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