Justizministerium sagt Stärkung des Tierschutzes durch neues Strafecht zu

Veröffentlicht am : 02. Januar 2021
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Das Justizministerium unter der Leitung von Juan Carlos Campo hat eine Auswertung seiner Aktivitäten für das Jahr 2020 veröffentlicht, einem Jahr, das von der Coronavirus-Pandemie Covid-19 geprägt war.

Das Ministerium hat auch die Gelegenheit genutzt, um seine Verpflichtungen für 2021 darzulegen. In diesem Zusammenhang ist für das Jahr 2021 unter anderem die Novellierung des Strafgesetzbuches geplant.

Eines der Ziele dieser Änderung ist die Aktualisierung der strafrechtlichen Definitionen, um den Kampf gegen neue Formen der Kriminalität, wie Cyberkriminalität, Hassverbrechen und Tiermissbrauch bzw. Tiermißhandlungen, zu verstärken.

Dieser Reformplan, den das Ministerium als "ehrgeizig" bezeichnet hat, zielt darauf ab, Gemeinschaftsrichtlinien zu übernehmen und das Strafrecht an das vergleichbare Recht der Europäischen Union anzupassen.

"Das Justizministerium wird auch daran arbeiten, den Zugang zur Justiz für benachteiligte Gruppen von Bürgern zu erleichtern. In diesem Bereich wurden bereits mit mehreren Gesetzesentwürfen Fortschritte erzielt, wie z.B. mit dem Gesetzesentwurf zum Thema Behinderung und dem Gesetzesentwurf zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (LOPIVI). Ebenso wird die Reform des Straftatbestandes der Zuhälterei, die im Entwurf des LO zur sexuellen Freiheit enthalten ist, weiter bearbeitet", hat man erklärt.

Andererseits weist das Ministerium darauf hin, dass trotz der Pandemie, die einen Teil der Justiztätigkeit im Jahr 2020 lahmgelegt hat, die Arbeit an der Entwicklung von Vorschriften und Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Justizdienstes fortgesetzt wurde.

Von der Justiz betonen sie, dass in diesem Jahr der Entwurf des LECRim vorgelegt wurde, der die umfassende Umgestaltung des Strafprozesses beinhaltet. Die neue Verordnung basiert auf zwei Prinzipien: institutionelle Kohärenz und Harmonisierung mit dem EU-Recht.

Das neue LECRim beinhaltet Werkzeuge zur Verbrechensbekämpfung und stärkt die Garantien der am Strafprozess Beteiligten. Auf diese Weise wird ein neues Modell des verfassungsmäßigen Strafverfahrens entworfen, das der durch die Magna Carta geschaffenen Architektur des Rechtsstaates besser entspricht und mit ihr völlig im Einklang steht.

F.S.

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