Kongress billigt endgültig das Tierschutzgesetz

Veröffentlicht am : 16. März 2023
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Letzte Woche hat der Senat das Gesetz zum Schutz der Rechte und des Wohlbefindens von Tieren und die Reform des Strafgesetzbuches über Tiermissbrauch knapp angenommen. Für zwei der von den Oppositionsparteien eingelegten Vetos war nur eine Stimme nötig, um die neue staatliche Regelung zu Fall zu bringen.

An diesem Donnerstag, dem 16. März, wurden die Rechtsvorschriften erneut dem Abgeordnetenhaus zur endgültigen Ratifizierung vorgelegt, was in beiden Fällen auch gelang, allerdings erneut mit Kritik von Seiten der Oppositionsparteien und sogar von den Partnern der Regierungskoalition aus PSOE und Podemos wegen der unprofessionellen Bearbeitung und einiger umstrittener Punkte.

Im Falle des Tierschutzgesetzes billigte das Plenum des Kongresses ein Dutzend Änderungsanträge des Senats, die in das neue Gesetz einfließen werden, während im Falle der Reform des Strafgesetzbuches über Tiermissbrauch keine angenommen wurden, da sie in einer Schlussabstimmung als Ganzes nicht die erforderliche absolute Mehrheit erreichten, da es sich um ein Organgesetz handelt.

Am Tierschutzgesetz wurde kritisiert, dass es nicht im Konsens verabschiedet wurde, dass es im Eilverfahren bearbeitet wurde und dass die Meinung von Experten und Wissenschaftlern, wie etwa Tierärzten, nicht berücksichtigt wurde.

Der vielleicht umstrittenste Punkt war jedoch der Ausschluss von Jagd- und Arbeitshunden aus dem Text - auf Initiative der PSOE und gegen den Willen von Podemos -, ein Thema, das mehrmals kurz davor stand, das Gesetz zum Scheitern zu bringen, das bereits mehrere Abstimmungsänderungen in letzter Minute und herzzerreißende Wendungen erlebt hat. All dies hat am Donnerstag ein Ende gefunden.

Nun steht ein weiterer wichtiger Prozess bei der Umsetzung des Gesetzes an, nämlich die Ausarbeitung der Ausführungsvorschriften. In diesem Zusammenhang hat der Präsident des Madrider Kollegiums der Tierärzte, Felipe Vilas, den Generaldirektor für Tierrechte, Sergio García Torres, kürzlich aufgefordert, die Tierärzte bei der Ausarbeitung dieser letzten Details zu berücksichtigen.

Auch die Tierärztliche Hochschule (OCV) hat die Gesetzgeber mehrfach aufgefordert, den Sektor in einer Verordnung, die einige "schlecht durchdachte" Aspekte enthält, wie die Regelung der Euthanasie, die Sterilisation, die Verwaltung von Katzenkolonien oder die Positivliste exotischer Arten, stärker zu berücksichtigen.

Nach dieser letzten Genehmigung müssen nur noch die Sanktionierung, die Verkündung und die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgen. Dabei handelt es sich um formale Handlungen, die innerhalb der folgenden fünfzehn Tage erfolgen müssen, ohne dass die Möglichkeit besteht, den Inhalt des Gesetzes nochmals zu ändern, seine Bearbeitung auszusetzen oder es zur erneuten Prüfung an die Cortes Generales zurückzugeben. Schließlich wird das Gesetz im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht werden.

Ziel des Gesetzentwurfs zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren ist es, "in ganz Spanien eine grundlegende rechtliche Regelung für den Schutz, die Gewährleistung der Rechte und des Wohlergehens von Haustieren und Wildtieren in Gefangenschaft zu schaffen, unbeschadet der Tiergesundheit, die durch das Gesetz 8/2003 vom 24. April über die Tiergesundheit und die Vorschriften der Europäischen Union geregelt wird".

Bezüglich des Entwurfs eines Organgesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf die Misshandlung von Tieren ist zu sagen, daß zu den Zielen des Textes gehört, "den strafrechtlichen Schutz der Tiere zu verstärken, eine wirksamere strafrechtliche Antwort auf die verschiedenen Formen der Gewalt gegen sie zu ermöglichen" und das Strafgesetzbuch an den "neuen rechtlichen Status der Tiere als Lebewesen mit Empfindungsvermögen" anzupassen, der durch das Gesetz 17/2021 über die rechtliche Regelung der Tiere anerkannt wird. Jedoch gibt es auch hier, insbesondere aus den Reihen der Rechtsanwaltsverbände, die sich dem Kampf gegen Tiermißhandlungen verschrieben haben, massive Kritik, weil in einer Reihe von Tatbeständen der erwartete Strafrahmen unangemessen niedrig ausgefallen ist und oftmals eine Gefängnisstrafe relativ einfach in eine relativ milde Geldstrafe vom Gericht umgewandelt werden kann.

F.S.

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