Kontroverse in Deutschland über ein Gesetz zur Beschränkung der Zucht von Hunden mit gesundheitsgefährdenden Merkmalen

Veröffentlicht am : 06. April 2024
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In den letzten Monaten haben einige europäische Länder wie die Niederlande und Norwegen Schritte unternommen, um die Zucht einiger Hunderassen mit extremen Merkmalen, die sich auf die Gesundheit der Tiere auswirken können, einzuschränken.

In diesem Zusammenhang hat das deutsche Landwirtschaftsministerium im Februar einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetz veröffentlicht, das einen Abschnitt enthält, der die so genannte "grausame Zucht" regelt, d. h. die Zucht von Tieren mit extremen Merkmalen.

Zu diesen Merkmalen gehören Anomalien des Skelettsystems, Bewegungsstörungen, Lahmheit, Haarausfall, Zahnfehlstellungen, Funktionsstörungen der inneren Organe oder des inneren Organsystems und eine verminderte Lebenserwartung.

Obwohl der Entwurf bereits im Februar veröffentlicht wurde, kam es in Deutschland erst jetzt zu einer Kontroverse, da verschiedene Sektoren, wie z. B. der Verband des deutschen Hundewesens (VDH), der Ansicht waren, dass as Gesetz aufgrund ihrer Ungenauigkeit zu einem Verbot der Zucht von symbolträchtigen deutschen Rassen wie dem Dackel führen könnte.

Der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat einige dieser Behauptungen zurückgewiesen und die Ziele des Gesetzes erläutert. "Es geht um grausame Zuchtmerkmale für die Gesundheit der Tiere, nicht, wie fälschlicherweise behauptet, um ein Totalverbot bestimmter Rassen", sagt er.

"Wir wollen die seit langem bestehenden Vorschriften über grausame Züchtungen durch eine nicht erschöpfende Liste möglicher Symptome grausamer Züchtungen ergänzen, damit die Tiere und ihre Besitzer gesund und glücklich sind", sagte er.

Das neue Tierschutzgesetz "enthält Vorgaben, die das Aus für viele gesunde Hunderassen in Deutschland bedeuten könnten", so die Position des VDH.

"Der Entwurf listet mehrere Krankheitsmerkmale auf, die zu einem Verbot der Zucht gesunder Hunde führen könnten. Leider sind viele der genannten Merkmale vage und uneindeutig", heißt es.

Dies lasse "viel Spielraum für Interpretationen, was die Gefahr falscher oder übertriebener Auslegungen birgt und zu großer Rechtsunsicherheit bei Vollzugsbehörden, Tierärzten, Züchtern und Hundehaltern führen wird", wird betont.

Darüber hinaus warnen sie davor, dass Merkmale wie Anomalien des Skelettsystems, die im Gesetz aufgeführt sind, als Zuchtverbot ausgelegt werden könnten, wenn eine signifikante Abweichung von der Größe eines Hundes vorliegt, die mit der eines Wolfes vergleichbar wäre.

Dieser Begriff könnte zum Beispiel auf die Länge der Beine von Dackeln und anderen kleinen Hunderassen angewandt werden. "Dies würde also für Hunde gelten, die aufgrund ihrer Größe keine gesundheitlichen Probleme haben", heißt es weiter.

Zuchtverbote können auch für alle Hunde mit kurzen Schnauzen (Brachycephale) ausgesprochen werden. "Dies betrifft nicht nur die Rassen Englische und Französische Bulldogge oder den sehr kurzschnäuzigen Mops, die oft aus gesundheitlichen Gründen kritisiert werden. Auch andere Rassen mit kurzen Schnauzen wie der Boxer, der Affenpinscher oder die kontinentale Bulldogge könnten verboten werden", wird gewarnt,

Dieses Problem der Unbestimmtheit und des Auslegungsbedarfs betrifft auch andere Punkte auf der Liste. "Zahnfehlbildungen, wie das Fehlen einzelner Zähne, kommen bei vielen Lebewesen vor, ohne dass die Lebensqualität beeinträchtigt wird. Soll die Zucht von gesunden Hunden verboten werden, weil ihnen ein Zahn fehlt?”

"Und sollten alle großen Hunderassen verboten werden, weil sie im Vergleich zu kleinen Hunden eine geringere Lebenserwartung haben? Größere Vertreter einer Tierart leben kürzer, nicht nur bei Hunden, sondern auch bei anderen Tierarten", so die Forscher.

Daher befürworten sie zwar eine Regulierung der Zucht, plädieren aber für einen spezifischen Merkmalskatalog. "Es wäre zum Beispiel sinnvoller, Hunde, die tatsächlich an Erbkrankheiten des Skelettsystems leiden, von der Zucht gänzlich auszuschließen, als sie einfach aufgrund ihrer Größe zu verbieten", argumentieren sie.

"Ein solcher Katalog darf nicht so vage und undefiniert sein, dass die Zucht von gesunden Hunden in Deutschland verboten werden könnte. Der Merkmalskatalog muss mit entsprechenden Experten erarbeitet werden, auf wissenschaftlichen Fakten beruhen und klar und eindeutig interpretierbare Merkmale enthalten. Die Gesundheit und Lebensqualität der Tiere muss im Vordergrund stehen. Dann kann die Qualzucht wirksam bekämpft werden", heißt es abschließend.

Die Kurzstellungnahme des VDH zum o.g. Gesetzesentwurf findet sich hier in deutscher Sprache.

F.S.

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