Kontroverse Interessen hinsichtlich des neu zu schaffenden einheitlichen Tierschutzgesetzes.

Veröffentlicht am : 25. Januar 2022
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Für den 22. Januar 2022 war in Madrid eine Großdemonstration von Vertretern des ländlichen Raumes und von verschiedenen Interessenverbänden, so z.B. dem Verband der Jäger, dem Stierkampfverband u.a.m. angesetzt, die den Gesetzesentwurf in weiten Teilen ablehnen, weil ihre Interessen und Traditionen nicht hinreichend berücksichtigt worden sein sollen. Wie diese Veranstaltung abgelaufen ist, könen wir noch nicht sagen, weil uns bisher kein Bericht vorliegt.

Auf der anderen Seite machen sich eine Vielzahl von Tierschutzorganisationen und Tierrechtsanwälten für die Verabschiedung des längst fälligen Gesetzes stark. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung wie folgt:

„Die beste Garantie für ein optimales Wohlergehen der Tiere und ihrer Beziehung zu Mensch und Gesellschaft ist Rechtssicherheit durch ein Gesetz, das für jede Tierart in menschlicher Obhut gleiche Bedingungen für das Zusammenleben schafft.

Mehr als 20 Gruppen multidisziplinärer Fachleute, darunter Tierärzte, Juristen und Polizeibeamte, haben beschlossen, gemeinsam die Regierung zu unterstützen, damit die Bearbeitung des Gesetzentwurfs, der zu den fortschrittlichsten in Europa gehört, fortgesetzt werden kann.

Folgende Organisationen beteiligen sich bisher:

Asociación Abogacía Andaluza por la Defensa Animal AADA, Asociación Balear de Abogados por los Derechos de los Animales ABADA, Asociación Abogados Granadinos por el Medio Ambiente y los Derechos de los Animales AGMADA, Asociación para la Defensa de Víctimas de Injusticias APADEVI, Asociación de Abogados por la Protección Animal y del Medio Ambiente APAMA-CV, Asociación Parlamentaria en Defensa de los Derechos de los Animales APDDA, Asociación de Abogados Valencianos en Defensa Animal AVADA, Asociación de Veterinarios Abolicionistas de la Tauromaquia y del Maltrato Animal AVATMA, Asociación de Juristas de Córdoba por la Defensa Animal y el Medio Ambiente DAMAC JURISTAS, Asociación Defensa Animal Professional DAP, Fundación para el Asesoramiento y Acción en Defensa de los Animales FAADA, FUNDACION Franz Weber FFW, Federación Ecologistas en Acción Andalucía, Grupo de Especialistas en Medicina del Comportamiento y Bienestar Animal-Asociación de Veterinarios Españoles Especialistas en Pequeños Animales GEMCA-AVEPA, Asociación Operadores Jurídicos por los Animales INTERCIDS, Plataforma NO A LA CAZA, Observatorio Justicia y Derecho Animal OJDA, Asociación Profesionales para la Defensa Animal PRODA, Asociación Abogados Pro Defensa de los Animales PROTA, Asociación Red Canaria de Abogados por el Bienestar Animal y su Medio Ambiente RED CABAMA und Unión Nacional de Jefes y Directivos de Policía Local UNIJEPOL.

Die spanische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zum Schutz und zu den Rechten von Tieren vorgelegt, mit dem ein bisher nicht existierendes nationales Gesetz geschaffen werden soll, das die Beziehung zwischen Menschen und den Tieren, mit denen sie zusammenleben, regelt, um den Schutz und das Wohlergehen der Tiere selbst und der Gesellschaft insgesamt zu verbessern. Dieses seit langem erwartete und zum jetzigen Zeitpunkt notwendige Gesetz wurde in letzter Zeit durch gewisse Unstimmigkeiten in bestimmten Sektoren aufgehalten, die mit einigen der im Gesetzentwurf enthaltenen Mechanismen zur Verbesserung der Gesundheitsbedingungen und der veterinärmedizinischen Anforderungen, z. B. für Hunde und Katzen, nicht einverstanden sind.

Es ist notwendig, der Gesellschaft zu vermitteln, dass die Vorschriften unbedingt geändert werden müssen, um eine bessere Kontrolle der verantwortungsvollen Haltung von Heimtieren sowie der mit ihnen ausgeübten Tätigkeiten zu erreichen. Die spanische Gesellschaft wird der Hauptnutznießer der Verbesserung der Vorschriften über die Bedingungen für den Besitz und die Ausübung jeder Tätigkeit mit Tieren sein, ohne dass ihr Wohlergehen beeinträchtigt wird: Pflege, Ernährung, Gesundheit, Geselligkeit, Freizeit usw.

Zu diesem Zweck müssen einige Tätigkeitsbereiche ihre Tätigkeit modernisieren und an die besten Praktiken und die fortschrittlichsten unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen, die in Spanien verfügbar sind, sowohl in der Tierethologie, Zoologie, Veterinärmedizin usw., als auch unter Anwendung der besten spanischen Erfahrungen im Einklang mit dem Gesetz, um eine größere Rechtssicherheit für den Schutz dieser Tiere und damit ihren Einfluss auf unsere Lebensweise und unsere Gesundheit zu gewährleisten.

Die obige Gruppe von mehr als 20 Kollektiven, die unter anderem mehrere hundert Anwälte, Tierärzte, Juristen, Sicherheitskräfte und Lehrer sowie Schutzorganisationen umfasst, fordert die Sektoren, die bestimmte Tierarten für bestimmte Tätigkeiten einsetzen, wie z. B. Hunde, die für die Jagd, das Hüten, die Überwachung usw. verwendet werden, auf, sich der Aufforderung an die Regierung anzuschließen, Rechtsvorschriften zu erlassen, die ihnen gleiche Lebensbedingungen bieten, ohne Einfluss darauf zu nehmen, ob sie vom Menschen für den einen oder anderen Zweck eingesetzt werden. Die Fähigkeiten der Tiere, die in bestimmten Bereichen durch die Ausbildung von Geburt an gefördert werden, dürfen nicht länger an den Rand gedrängt werden, wenn es darum geht, die Tiere zu schützen, um ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen und damit die Gesellschaft selbst zu schützen.

Diese Gruppe lädt auch alle Bürger und andere Einrichtungen, denen der Schutz von Tieren und die Beziehung von Menschen zu ihnen am Herzen liegt, dazu ein, das Gesetz unter dem Slogan #lavozdelosanimales zu unterstützen und die spanische Regierung aufzufordern, den Weg des umfassenden Tierschutzes weiterzugehen. Sie unterstützen auch die kürzlich vorgestellte Initiative "Unión por los animales", in der sich mehr als 300 Organisationen zusammengeschlossen haben, da sie der Meinung sind, dass nur durch den Zusammenschluss der Gesellschaft, unabhängiger Experten und Techniker sowie aller mit dem Tierschutz befassten Sektoren ein umfassender Schutz der Haustiere in Spanien gewährleistet werden kann.

Angesichts der möglichen gesellschaftlichen Wahrnehmung einer konfrontativen Dualität zwischen den Positionen von Tierschützern und Jägern und denen anderer Sektoren sind es die unabhängigen Wissenschaftler und Techniker, denen der Tierschutz und der gemeinsame Fortschritt mit der europäischen Politik am Herzen liegt, die die beste Garantie für die Gesellschaft und die Regierung sind, um die Verabschiedung dieses in Europa noch nie dagewesenen Gesetzes zu erreichen. Aus diesem Grund bereiten wir ein Dokument vor, in dem die wissenschaftlichen und juristischen Beweise gesammelt werden, um die endgültige Freigabe des Gesetzes über den Schutz und die Rechte der Tiere zu rechtfertigen, und wir bieten unsere Mitarbeit an, um ein Gesetz zu erreichen, das alle Tiere einschließt und bei der Verteidigung ihrer Rechte gleichermaßen nützlich ist und somit ein besseres Wohlergehen für die gesamte spanische Gesellschaft gewährleistet.“

Wir haben den bisher vorliegenden Entwurf des Gesetzes, wie er zur öffentlichen Diskussion gestellt wurde, hier veröffentlicht. Es handelt sich allerdings um die Originalfassung auf Spanisch. Damit aber auch die deutschsprachigen Leser unserer Seite die wesentlichen Regelungen dieses Entwurfs kennen lernen können, möchten wir diese nachstehend kurz darstellen.

- In den Zoohandlungen dürfen nur noch Zierfisch verkauft werden, und kein anderes Tier darf zu kommerziellen Zwecken in der Öffentlichkeit gezeigt werden.

- Nach diesem Gesetzentwurf darf kein Hund länger als 24 Stunden allein zu Hause sein. Andere Tiere, wie z. B. Katzen, dürfen nicht drei Tage hintereinander ununterbrochen ohne Aufsicht gelassen werden. Und auf keinen Fall darf ein Tier auf Terrassen, Gehwegen oder in Fahrzeugen zurückgelassen werden.

- Der Verlust eines Haustieres muss in weniger als 48 Stunden gemeldet werden, damit es nicht als ausgesetzt gilt, was mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

- In Attraktionen und Spektakeln sind Tiere dann verboten, wenn dabei "Qualen, Schmerzen oder Ängste" verursacht werden, und Wildtiere werden generell in Zirkussen verboten.

- .Die Einrichtung eines Registers von Personen, die dazu verurteilt wurden, nie wieder Tiere zu besitzen, ist vorgesehen. Ein solches Register gibt es bereits in verschiedenen Regionen für Personen, die wegen häuslicher Gewalt unter Einbeziehung von Haustieren verurteilt wurden.

- Menschen, die Tiere kämpfen lassen oder sie zum Kämpfen abrichten, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 600.000 Euro belegt. Zweifellos werden auch grausame Praktiken wie der "Tiro al Pichón", bei dem eine Taube mit Kanonen in die Luft geschossen wird, verboten werden. Wenn wir nicht etwas falsch verstanden haben, soll der Stierkampf aus Gründen der Tradition hiervon erst einmal ausgeschlossen sein.

- Jeder, der einen Hund haben möchte, muss einen Kurs besuchen, um zu lernen, was es bedeutet, ein Hundehalter zu sein. Der Inhalt dieser Kurse steht noch nicht fest, aber wir denken, es ist eine großartige Initiative, die viele Aussetzungen verhindern wird.

- Die Katzenkolonien werden geschützt. Das ist weit von dem entfernt, was wir jetzt haben, wo Menschen, die streunende Katzen füttern, in einigen Regionen immer noch mit einer Geldstrafe belegt werden können.

- In Zukunft soll es möglich sein, mit Ihrem Haustier öffentliche Verkehrsmittel sowie öffentliche und private Einrichtungen wie Hotels, Strände, Restaurants und Bars betreten zu dürfen, es sei denn, die Einrichtung ist deutlich gekennzeichnet. In Palma hat die EMT gerade vor ein paar Tagen bereits darauf reagiert und Haustiere in allen Stadtbussen zugelassen.

- Tiere dürfen nur noch einem Tierarzt eingeschläfert werden und nur dann, wenn es hierfür hinreichende medizinische Gründe gibt. Damit sollte z.B. das Töten von Jagdhunden, die zur Jagd nicht geeignet sind, endlich ein Ende haben.

Gerade weil es bei Hunden in den letzten Jahren zu einer Reihe von gesellschaftlichen Fehlentwicklungen gekommen ist, sind für Hundehalter folgende besondere Bedingungen vorgesehen:

- Bei der Zucht von Hunden sind Maßnahmen oder genetischen Selektionsverfahren nur in der Weise gestattet, wie schwerwiegende Probleme oder Veränderungen der Gesundheit des Tieres verhindert werden. D.h. man geht nunmehr gegen die sogenannten Qualzuchten vor, wo z.B. besonders kurze Nasen, bestimmte Farben und Größen von Körperteilen besonders heraus gezüchtet werden. All dies wird künftig verboten sein.

- Die Zucht von Haustieren, speziell von Hunden, wird künftig einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.

- Die Vermarktung von Hunden in Geschäften und ihre Ausstellung und Zurschaustellung in der Öffentlichkeit zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Die öffentliche Vorstellung von Tierschutztieren zum Zwecke der Adoption ist, mit Ausnahme von Geschäften, hiervon nicht betroffen.

- Verkauf, Schenkung oder Abgabe zur Adoption nicht identifizierter Tiere ist nicht gestattet. Jedes Tier muß also zu seiner Identifizierung mit einer eindeutigen und einmaligen Kennzeichnung versehen sein. Bei Hunden und Katzen wäre das ein Microchip, bei Vögeln ein Fußring. Bei Kleintieren, wie Hamster, Mäuse u.#. wissen wir allerdings derzeit nicht, wie man sich die Kennzeichnung hier vorstellt.

- Die Verwendung von Tieren als Werbemittel, mit Ausnahme der Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihnen, bedarf der vorherigen behördlichen Genehmigung.

Für alle Tierhalter sind folgende generelle Pflichten vorgesehen:

- Haustiere, die in die Familie integriert sind, sind in einem guten Zustand der Sauberkeit und Hygiene zu halten.

- Tiere, die aufgrund ihres Wohlbefindens, ihrer Größe oder ihrer Artmerkmale nicht im Familienverband leben können, müssen angemessen untergebracht werden, in Räumen, die ihrer Größe entsprechen und die sie vor schlechtem Wetter schützen. Herdentiere dürfen auf keinen Fall von Menschen oder anderen Tieren isoliert gehalten werden, sondern müssen die Gesellschaft erhalten, die sie benötigen.

- Die Tierhalter sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die unkontrollierte Vermehrung von Haustieren zu verhindern. Tiere, die außerhalb des Hauses gehalten werden oder Zugang dazu haben und unkontrollierten Kontakt zu anderen Tieren der gleichen Spezies haben können, müssen sterilisiert werden. Befinden sich Tiere der gleichen Art und unterschiedlichen Geschlechts am gleichen Ort, müssen zumindest alle Mitglieder eines Geschlechts sterilisiert werden, außer bei Züchtern, die im nationalen Züchterregister eingetragen sind.

- Es ist verboten, Tiere in geschlossenen Fahrzeugen alleine zurück zu lassen, wo sie Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, die ihr Leben gefährden könnten.

- Begleittiere dürfen nicht ohne Leine geführt werden oder sich in öffentlichen Räumen aufhalten, ohne dass sie von der Person, die für ihre Pflege und ihr Verhalten verantwortlich ist, persönlich beaufsichtigt werden. Diese Verpflichtung dürfte jedenfalls für Freigängerkatzen nicht erfüllbar sein, so unsere Meinung dazu.

- Tierhalter sind verpflichtet dafür zu sorgen, daß ihre Tiere ihre Exkremente und ihren Urin nicht an Orten absetzen, an denen andere Menschen gewöhnlich vorbeigehen, z. B. an Fassaden, Türen oder Eingängen von Einrichtungen. Die Besitzer sollten diese Orte auf jeden Fall entfernen oder mit biologisch abbaubaren Produkten reinigen.

- Für Hunde gilt, daß die Halter dafür Sorge zu tragen haben, daß ihre Tiere sozialisiert sind und kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren zeigen.

- Die Halter von Haustieren sind verpflichtet, den Tieren die amtlich vorgeschriebenen Behandlungen zukommen zu lassen und auch ansonsten für den bestmöglichen Gesundheitszustand der Tiere zu sorgen.

- Für Haustiere, die aufgrund ihrer Eigenschaften und ihrer Art dauerhaft in Käfigen, Aquarien, Terrarien und dergleichen leben, müssen angemessene und argerecht ausgestattete Behältnisse bereit gestellt werden.

Wir haben hier die wichtigsten Neuregelungen heraus gegriffen. Das Gesetz ist sehr umfangreich und beinhaltet noch eine Vielzahl weiterer Detailfragen, die wir hier aus Platzgründen nicht besprechen möchten. Wer den Wortlaut selbst einmal studieren möchte, kann dies hier gern tun. Es ist jedoch davon auszugehen, daß der Gesetzeswortlaut noch eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen erfahren wird, denn es handelt sich vorliegend um den ersten Entwurf, der zur öffentlichen Diskussion vorgelegt wurde.

F.S.

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