Madrid fördert den Schutz von Haustieren mit fast 2 Millionen Euro

Veröffentlicht am : 04. Januar 2021
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Die Regionalregierung der autonomen Gemeinschaft von Madrid stellt 1.800.000 Euro für den Schutz und die Pflege von Haustieren zur Verfügung, und zwar durch Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen und lokale Unternehmen. Zu diesem Zweck hat der EZB-Rat in seiner heutigen (30.12.2020) außerordentlichen Sitzung zwei Förderlinien für das Jahr 2021 in Höhe von jeweils 900.000 Euro genehmigt.

Diese Ausgaben wurden im Voraus bewilligt, damit Protektoren, gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen genügend Zeit haben, sie zu beantragen. Ziel ist es, öffentliche und private Tierschutzvereine beim Bau und der Unterhalt von Unterkünften für ausgesetzte Tiere zu unterstützen sowie ihnen Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Im Falle von Tierheimen umfasst diese Hilfe außerdem Sterilisationen, Mikrochip-Kennzeichnung sowie Impfungen und Entwurmungen von Hunden und Katzen, die zur Adoption freigegeben werden sollen, sowie Aufklärungskampagnen, um das Aussetzen von Tieren zu verhindern und das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Pflege der Tiere zu schärfen.

Im Falle von Kommunen umfasst die Beihilfe auch die Anschaffung von Lesegeräten für Mikrochips, die Anpassung von hundegerechten öffentlichen Räumen in Städten, die Sterilisation von Katzen in kontrollierten Katzenkolonien und die Betriebskosten von kommunalen Aufnahmezentren für ausgesetzte Tiere.

In beiden Fällen wird der Betrag jeder der Subventionslinien in zwei verschiedene Abschnitte aufgeteilt: einer von 450.000 Euro für Gesundheitsbehandlung und laufende Ausgaben und ein anderer von 450.000 Euro für Investitionen und Bauarbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Förderung um insgesamt 35.000 Euro erhöht.

Die Regierung der autonomen Gemeinschaft von Madrid konkretisiert damit ihre Unterstützung für die Pflege der Tiere der Region und stärkt darüber hinaus ihren Schutz durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich diesem Zweck widmen. Genau zu diesem Zweck hat die Regionalregierung im Mai 2017 das Gesetz 4/2016 über den Schutz von Begleittieren der Gemeinschaft von Madrid verabschiedet, das anschließend im Mai 2018 geändert wurde.

Diese Pressemitteilung läßt hoffen. Auch die autonome Gemeinschaft der Balearen sollte sich hieran ein Beispiel nehmen, denn auf den Inseln liegt hinsichtlich des Tierschutzes noch so einiges im argen. Insbesondere das immer akuter werdende Problem des rasanten Populationsanstiegs bei den Streunerkatzen und die unbedingt verbesserungswürdigen Gegebenheiten in Son Reus sollten Anlaß genug zum Handeln sein. Natürlich hat Corona ein riesiges Loch in die Haushaltskasse der Region gerissen, aber Tierschutz hat sich nun einmal der Staat als Staatsaufgabe per Gesetz zugeschrieben. Also sollte er aktiv werden und diejenigen, die seine Aufgaben ausführen, entsprechend finanziell unter die Arme greifen.

F.S.

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