Mann aus Valencia u.a. wegen Tötung des Haustiers seiner Partnerin vor Gericht

Veröffentlicht am : 14. Februar 2024
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Der Zusammenhang zwischen Tiermissbrauch und Gewalt ist in der Kriminologie weithin beschrieben, und es kommt häufig vor, dass der Angreifer das Tier der Partnerin / des Parners benutzt, um ihr / ihm zu schaden.

Dies wurde erneut in einem Fall von geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich, der in der Autonomen Gemeinschaft Valencia verhandelt wird. Die Staatsanwaltschaft der Provinz Valencia hat fast zwölf Jahre Gefängnis für einen Mann aus der Gemeinde Montserrat gefordert, weil er seine Partnerin immer wieder misshandelt und ihr Kaninchen getötet hat, dem er die Kehle durchgeschnitten hatte und die Partnerin danach zwang, das Tier zu essen.

In der Anklageschrift werden ihm mehrere Straftaten vorgeworfen: Misshandlung, Bedrohung, Verletzung der moralischen Integrität und Verbrechen gegen Tiere.

Für die letztgenannten Straftaten wird eine (Teil-)Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ein besonderes Verbot der Ausübung des passiven Wahlrechts sowie ein dreijähriges besonderes Verbot der Ausübung eines Berufs, Gewerbes oder Handels mit Tieren und des Besitzes von Tieren gefordert.

Darüber hinaus stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Angeklagte dem Opfer eine Entschädigung in Höhe von 420 Euro als zivilrechtliche Haftung für die verursachten körperlichen Verletzungen und 3.000 Euro für den übrigen Sachverhalt zahlen muss. Die Staatsanwaltschaft fordert außerdem ein Verbot, sich ihrer Wohnung oder einem Ort, an dem sie sich aufhält, in einem Umkreis von 1.000 Metern zu nähern (was u.E.allerdings praxisfremd ist, denn auf diese Entfernung kann der Täter nicht sehen, ob die Geschädigte im entsprechenden Umkreis aufhält), sowie ein Verbot, mit ihr für einen Zeitraum von drei Jahren auf irgendeine Weise zu kommunizieren.

In der schriftlichen Anklagebegründung schreibt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte seit 2021 mehrere Handlungen ausgeführt hat, die den oben genannten Straftaten entsprechen, darunter Schläge mit einem Knüppel, Faustschläge, Haare ziehen sowie Todesdrohungen - in einer dieser Drohungen fesselte er das Opfer sogar und setzte ihr ein Messer an den Hals - und andere Handlungen, wie zum Beispiel, dass er sie zwang, auf Reis zu knien.

Darüber hinaus sagte der Angeklagte ihr mehrfach in der Wohnung der Familie und in der Absicht, seine Partnerin zu verängstigen, Ausdrücke wie "er würde sie umbringen", "er würde sie unter jedem Stein suchen", "wenn sie nicht täte, was er wollte, würde er ihrer Mutter und ihrem kleinen Sohn die Kehle durchschneiden", was das Zusammenleben in der Wohnung "aufgrund der ständigen Unterwerfung unter eine Situation der Macht und Dominanz, die der Angeklagte gegenüber seiner Partnerin ausübte, unerträglich machte".

".Was den Tod des Kaninchens betrifft, so berichtet die Staatsanwaltschaft, dass er seine Lebensgefährtin, nachdem er sie gefesselt hatte, weil sie ihn angespuckt hatte, zwang, das Tier an den Beinen zu packen, und dass der Angeklagte dem Tier mit einem Messer die Kehle aufschlitzte und seine Lebensgefährtin zwang, es anzuschauen, während er sagte, dass "er dies tue, damit sie lerne, dass dies seine Lektion sei".

Das Opfer flüchtete ins Badezimmer, wo sie die Tür mit einem Riegel verschloss, den der Angeklagte aufbrechen konnte, und packte und zerrte ihre Partnerin erneut ins Esszimmer, wo er sie zwang, sich den toten Kaninchenkörper anzusehen und ihr das Blut ins Gesicht zu schmieren. Stunden später kochte der Angeklagte das Kaninchen und versuchte, seine Partnerin dazu zu bringen, es zu essen.

Ein Urteil des angerufenen Gerichts ist noch nicht bekannt gemacht worden.

F.S.

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