Mann, der die Hündin seiner Partnerin tötete, zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt

Veröffentlicht am : 14. September 2023
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Die Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid fordert 18 Monate Gefängnis für R. C. P., einen Mann, der in der Absicht, seiner Lebensgefährtin Schaden zuzufügen, ihre Hündin getötet hat, nachdem er sie "wiederholt" angegriffen und geschlagen hatte.

Aus all diesen Gründen klagt der Vertreter der Staatsanwaltschaft ihn wegen eines fortgesetzten Verbrechens der Tierquälerei an und wendet den erschwerenden Umstand gemäß Artikel 22.4 des Strafgesetzbuches an, der darin besteht, dass das Verbrechen aus Gründen des Geschlechts begangen wurde.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebte der Angeklagte zwischen April und Juli 2020 mit seiner Partnerin in Madrid. Während dieses Zeitraums griff er "mit dem Ziel, ihr Schaden zuzufügen", wiederholt die Hündin der jungen Frau an und schlug ihn.

Am oder um den 1. April 2020 schlug der Angeklagte die Hündin Bella mit einem nicht näher bezeichneten Gegenstand auf den Kopf, wodurch sie zwei Schnittwunden an der Stirn erlitt, die die Haut durchdrangen und eine tierärztliche Behandlung mit dem Anbringen von zwei Heftklammern sowie die Verabreichung einer pharmakologischen Behandlung für acht Tage und die anschließende Entfernung von 3 ml Eiter, das sich in der Wunde angesammelt hatte, am 8. April 2020 erforderten.

Am oder um den 2. Juni 2020 schlug der Angeklagte die Hündin erneut, was eine Entzündung der linken Hintergliedmaße verursachte, die am folgenden Tag tierärztlich behandelt wurde.

Laut Aussage der Geschädigten schlug der Angeklagte am 1. Juli 2020 auf den Hund ein und verursachte dadurch einen kardiorespiratorischen Stillstand, so dass er selbst den Hund in eine Tierklinik brachte, wo er sofort Wiederbelebungsmaßnahmen durchführte und das Tier intubieren ließ, aber den Tod des Tieres nicht verhindern konnte.

Zu diesem Zeitpunkt wies das Tier einen dunkelvioletten Bluterguss auf dem Knorpel der Innenseite des linken Ohrs und zwei Rötungen unter dem linken Unterlid auf. Der Obduktionsbericht stellte später fest, dass die endgültige Todesursache ein hypovolämischer Schock aufgrund einer gerissenen Leber war.

Aufgrund dieser Tatsachen musste die Lebensgefährtin des Angeklagten 56,50 Euro an das Hospital Clínico Veterinario Complutense-UCM für die Durchführung der Nekropsie und 235 Euro an das mit der Abholung und Verwaltung des Leichnams beauftragte Unternehmen zahlen.

In Anbetracht dessen fordert die Staatsanwaltschaft von der Beklagten eine Entschädigung in Höhe von 56,50 Euro für die Nekropsiekosten, 235 Euro für die Kosten der Abholung und Verwaltung des Leichnams und weitere 3.000 Euro für den moralischen Schaden neben der Bestrafung zu 18 Monaten Gefängnis.

F.S.

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