Ministerrat billigt Spaniens erstes Tierschutzgesetz
Der Ministerrat hat am Freitag, den 18. Februar, den Gesetzesentwurf zum Schutz und zu den Rechten von Tieren angenommen, der das erste einheitliche staatliche Gesetz ist, das den Umgang mit Haustieren in Spanien regelt.
Die Ministerin für soziale Rechte und die Agenda 2030, Ione Belarra, hat ausdrücklich betont, dass es sich um "das erste Gesetz dieser Art in der Geschichte Spaniens" handelt, und hat es als "Grundsatzregelung" definiert, die die Gesetzgebung der autonomen Gemeinschaften "von oben" anpasst. "Wir sorgen dafür, dass alle Tiere in unserem Land den gleichen Schutz genießen", sagte sie.
Ziel ist es, den "drei großen Geißeln", von denen Tiere betroffen sind, ein Ende zu setzen: Misshandlung, Aussetzung und Tötung. Dabei hat die Ministerin erklärt, dass der Kampf gegen die Vernachlässigung von Tieren mit Maßnahmen wie z.B. der Verschärfung der konsequenten Kennzeichnungspflicht geführt werden soll.
In diesem Sinne wurde bereits vorgetragen, dass die Registrierung von Haustieren durch ein staatliches Tierschutzregister verbessert werden soll, das ein staatliches Register für Haustiere, Tierschutzorganisationen, Züchter, Tierzoos, Fachleute für Tierverhalten und Personen, denen die Haltung von Tieren untersagt ist, umfasst.
Eine weitere Bestimmung, die Belarra angesprochen hat, ist die Festlegung für die professionellen Zucht, wozu die Vermarktung von Tieren in Zoohandlungen sowie ihre Ausstellung und Zurschaustellung in der Öffentlichkeit zu kommerziellen Zwecken gehört, die zukünftig unterbunden werden soll. Auf diese Weise erhofft sich die Ministerin, daß in Zukunft die Zucht von Tieren nur von zugelassenen Züchtern durchgeführt werden darf.
Das Verbot der privaten Zucht und des Verkaufs in Geschäften waren einige der Maßnahmen, die zu Kontroversen im Zusammenhang mit diesem Gesetz geführt haben. Es enthält aber auch andere umstrittene Teile, wie die Zwangssterilisation on Tieren in vielen Fällen.
Belarra wies auch darauf hin, dass die Strafen für Tierquälerei verschärft werden, um der "Straflosigkeit" ein Ende zu setzen. So wird die Strafe für die Misshandlung eines Tieres, das tierärztlich versorgt werden muss, auf 18 Monate Gefängnis erhöht, im Todesfall des Tieres sogar auf 24 Monate.
Darüber hinaus wird die Misshandlung eines Haustieres zum Zwecke der Nötigung oder Bedrohung eines Partners als erschwerender Faktor bei geschlechtsspezifischer Gewalt angesehen, und die Misshandlung von Tieren wird mit einem bis zu fünfjährigen Entzug des Eigentumsrechts geahndet.
Eine weitere von den Befürwortern hervorgehobene Maßnahme ist die "Null-Tötung-Regelung", d. h. das Töten aller gesunden Heimtiere wird verboten, allerdings mit den Ausnahmen, daß sie aus Gründen der tiermedizinisch indizierten Euthanasie oder der öffentlichen Gesundheit erlaubt ist.
Verboten sind auch Praktiken, die den Tieren Leiden zufügen, wie z. B. die Verwendung von Elektrohalsbändern oder Stacheln oder die Möglichkeit, sie an ein fahrendes Fahrzeug zu binden, wie es in der Vergangenheit leider sehr häufig bei Galgos praktiziert wurde.
Für Belarra erfüllt das Gesetz eine "soziale Forderung", da die Sensibilität gegenüber Tieren in Spanien erhelbich zunimmt. Sie betrachtet dieses Gesetz daher als dem "gesunden Menschenverstand" verpflichtet und will die Kluft zwischen diesem gesunden Menschenverstand und dem Gesetz verringern.
F.S.
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