Nach dem Verbot des Verkaufs bestimmter Tiere in Geschäften muss die Zucht kontrolliert werden.

Veröffentlicht am : 14. Oktober 2024
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Wir hatten dieses Thema bereits Anfang Oktober 2024 in einem Artikel hier auf der Website kurz erwähnt. Nunmehr liegt uns seine, über den einstigen Artikel hinasusgehende Stellungnahme von INTERCIDS, der Vereinigung spanischer tierrechtlich orientierter Juristen, vor, die wir gern unseren Lesern vorstellen möchten.

Das Verbot des Verkaufs von Hunden, Katzen und Frettchen in Geschäften ist ein sehr positiver Punkt im staatlichen Tierschutzgesetz. INTERCIDS warnt jedoch, dass diese Maßnahme auch durch eine strenge Kontrolle der Zucht ergänzt werden muss, damit die Ziele des Gesetzes (Verhinderung von Missbrauch und Vernachlässigung) nicht ins Leere laufen.

Das Gesetz 7/2023 vom 28. März über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren verbietet ausdrücklich „die Vermarktung von Hunden, Katzen und Frettchen in Zoohandlungen sowie ihre Ausstellung und Zurschaustellung in der Öffentlichkeit zu gewerblichen Zwecken“. Es legt fest, dass „Hunde, Katzen und Frettchen nur von registrierten Züchtern“ verkauft werden dürfen, „ohne Einschaltung von Zwischenhändlern“.

Obwohl das Gesetz am 29. September 2023 in Kraft getreten ist, wurde das Verbot zu diesem Zeitpunkt nicht durchgesetzt, sondern den Geschäften wurde eine Frist von 12 Monaten eingeräumt, um den Verkauf einzustellen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Verbot nun endgültig und im vollem Umfange durchsetzbar, und die Nichteinhaltung stellt einen schweren Verstoß dar.

Neben dem Verbot des Verkaufs von Tieren in Geschäften (wenn auch auf Hunde, Katzen und Frettchen beschränkt) enthält das Gesetz weitere positive Bestimmungen:Der Direktverkauf von Tieren über das Internet oder andere telematische Mittel ist gemäß dem von INTERCIDS bei der Ausarbeitung des Gesetzes unterbreiteten Vorschlag verboten.

(1) Der Direktverkauf von Tieren über das Internet oder andere telematische Mittel ist gemäß dem von INTERCIDS bei der Ausarbeitung des Gesetzes unterbreiteten Vorschlag verboten.

(2) Der Verkauf von Haustieren muss bestimmte Bedingungen erfüllen:

- Die veräußernde Person muss zuvor schriftlich über alle Merkmale des Tieres informieren: Herkunft (Name und Registriernummer des Zwingers), Rasse, Geschlecht, Alter, Merkmale und Pflege- und Behandlungsbedürfnisse, einschließlich der tierärztlichen Versorgung, sowie die Pflichten des neuen Besitzers.

- Hunde und Katzen müssen mindestens 2 Monate alt sein, wenn sie von einem zoologischem Zentrum verkauft werden, in dem sie geboren wurden. Wenn sie aus einem anderen zoologischem Zentrum verkauft werden, in dem sie nicht geboren wurden, beträgt das Mindestalter 4 Monate.

- Die Tiere müssen vorher gekennzeichnet und auf den Namen des Verkäufers registriert werden.

- Die Tiere müssen in einem guten Gesundheitszustand geliefert werden, mit den obligatorischen Behandlungen je nach Alter und Art.

- Der Verkauf muss immer durch einen schriftlichen Vertrag geregelt werden.Geschäfte dürfen als Vermittler auftreten, um die Adoption ausgesetzter Tiere in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen zu fördern.

(3) Geschäfte dürfen als Vermittler auftreten, um die Adoption ausgesetzter Tiere in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen zu fördern

Obwohl das Verbot des Verkaufs von Hunden, Katzen und Frettchen in Geschäften und im Internet zweifellos sehr wichtig und positiv ist, ist es notwendig, dass gleichzeitig eine strenge Regulierung der Zucht erfolgt, die grundsätzlich auf „registrierte Züchter“ beschränkt bleibt. Eine solche Regelung wird in der Durchführungsverordnung zum Gesetz sowie in den Vorschriften für zoologische Einrichtungen erfolgen.

INTERCIDS warnt an dieser Stelle vor der Gefahr, dass die Anforderungen für die Eintragung in das neue Züchterregister so lasch und offen sind, dass sich jeder eintragen und somit legal züchten kann. Die Möglichkeit, dass verschiedene Arten von Züchtern konfiguriert werden können, birgt die Gefahr, dass am Ende de facto jeder diese Tätigkeit ausüben kann und der Geist und die Ziele des Gesetzes zur Verhinderung von wahlloser Zucht und Aussetzung wirkungslos bleiben.

Wie INTERCIDS in ihren Beiträgen zum Entwurf eines königlichen Erlasses zur Festlegung von Grundregeln für die Verwaltung von Heimtierzoos (November 2021) erklärt hat, kann sich die öffentliche Intervention im Bereich der Zucht nicht auf diejenige beschränken, die zu Gewinnzwecken oder zu kommerziellen Zwecken durchgeführt wird. „Das Vorhandensein eines Gewinnmotivs stellt kein größeres Risiko dar als beispielsweise die Tatsache, dass die Tiere zu anderen Zwecken gezüchtet werden, wie zum Beispiel als reines Hobby, zum Sammeln oder zum freien Besitz oder zur Verwendung bei bestimmten Aktivitäten“, so die Organisation in diesen Beiträgen.

In der Tat ist es gerade diese Art der Zucht, die in der privaten Sphäre stattfindet, außerhalb des Wissens und der administrativen Kontrolle, die es im Allgemeinen bei wirtschaftlichen Aktivitäten gibt, die eine stärkere Kontrolle und Begrenzung oder, wünschenswerterweise, ihr direktes Verbot erfordert, denn die Zahl neugezüchteter Tiere ist, jedenfalls zur Zeit, erheblich zu hoch.

Was die Tierzucht als Geschäft angeht, erinnert INTERCIDS daran, dass diese Tätigkeit an sich eine Art der Objektivierung von Tieren darstellt. Es handelt sich um Wesen, die das Zivilgesetzbuch bereits als empfindungsfähige Wesen anerkannt hat und die es verdienen, anders als Sachen behandelt zu werden. Das Gesetz 17/2021, das die zivilrechtliche Regelung für Tiere änderte, legte fest, dass es wünschenswert ist, „dass diese Schutzregelung schrittweise auf die verschiedenen Bereiche ausgedehnt wird, in denen Tiere involviert sind, wodurch die zusätzliche Anwendung der rechtlichen Regelung für Sachen eingeschränkt wird“.

Der Markt für die Zucht und den Verkauf von Heimtieren - einschließlich des kleineren oder privaten Marktes - basiert auf der erzwungenen Vermehrung von Lebewesen mit bestimmten Merkmalen zum alleinigen Zweck der Befriedigung einer menschlichen Laune. Es handelt sich um schutzbedürftige Tiere, die gezüchtet werden, um als Welpen abgegeben zu werden, ohne dass gewährleistet ist, wer sie erwirbt, und im Allgemeinen ohne Sterilisation (eine Verpflichtung, die von INTERCIDS vorgeschlagen, aber nicht angenommen wurde).

Andererseits kann eine Verordnung über die Tierzucht nicht das sehr ernste Problem des Aussetzens von Haustieren in Spanien ignorieren. Ein Problem, dessen tatsächliche Zahlen unbekannt sind, weil sie sich ausschließlich in der Solidarität der Bürger und Vereine manifestieren, die seit Jahrzehnten Verantwortung übernehmen, die von den öffentlichen Verwaltungen in der Vergangenheit absolut vernachlässigt wurde. Dies jedoch bringt Leid für die Tiere, eine Überlastung der Tierheime und eine unverhältnismäßige Belastung für die Tierschutzorganisationen und Freiwilligen mit sich, die zusehens überfordert versuchen, die schädlichen Folgen von Konsumdenken, Profitstreben und menschlicher Verantwortungslosigkeit zu lindern.

Es ist wichtig, dass diejenigen, die sich für die Anschaffung eines Tieres entscheiden, informiert und sich dieser Realität bewusst sind. Die Zucht von Tieren kann angesichts der derzeitigen Überpopulation bei Heimtieren und des Mangels an Unterbringungsmöglichkeiten für die bereits lebenden Tiere als eine Form der Misshandlung angesehen werden, insbesondere wenn sie gewinnorientierten Zwecken dient. Hunderttausende von ausgesetzten oder misshandelten Haustieren sind dazu verurteilt, in Tierheimen zu leben, während andere „nach dem Geschmack der Verbraucher“ gezüchtet werden.Das muß ein Ende haben.

Man kann Vieles in Rechtsvorschriften regeln und das ist auch gut so. Noch wichtiger und notwendiger ist aber das Erlangen der Einsicht bei den Menschen, sowohl den Züchtern, wie den künftigen Tierhaltern, daß hier ganz dringend ganz viel Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Tiere geboten ist, damit die ohnehin schon bestehende Überpopulation nicht zu immer mehr Tierleid führt.

INTERCIDS und F.S.

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