Nochmals Stierkampf auf Mallorca

Veröffentlicht am : 13. August 2019
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Vor ca. 2 Jahren hat die damalige Balearenregierung ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Stierkampf auf den Inseln verboten werden sollte. Die Befürworter diese blutigen Spektakels haben es allerdings geschaffte, daß das Spanische Verfassungsgerichtshof Tribunal Constitucional de España dieses Reglung am 13. Dezember 2018 wieder aufgehoben hat. Die Folge hiervon war die am 9. August 2019 in Palma veranstaltete Corrida, bei der auf bestialische Weise 8 Stiere zunächst gefoltert und dann ohne Betäubung von einem riesigen johlenden Publikum getötet wurden. Die Gegner der Stierkämpfe, und das sollen selbst in Spanien 54 % der Bevölkerung sein, sind entsetzt über den Rückfall des Landes in längst vergessen geglaubte Zeiten. Auch die internationale Presse hat auf die Veranstaltung sehr verstört reagiert.

Demonstrationen gegen Stierkämpfe, wie sie am 5. und am 9. August 2019 in Palma stattfanden, sind die eine Seite des Kampfes für das Tierwohl. Die andere Seite ist, zu verstehen, welche konkreten Passagen der gesetzlichen Regelung der Balearenregierung von den Richtern mit welcher Begründung angegriffen wurden. Das ist umso wichtiger, will man künftig auf die Politiker so einwirken, daß diese irgendwann einmal das Vorhaben Verbot des Stierkampfs wieder aufnehmen. Es geht nicht ohne die Politik, auch wenn das für den einen oder anderen Leser unverständlich ist. Protestdemos, geschickte Einflußnahme auf wohlgesonnene Politiker und viel Durchhaltevermögen werden notwendige werden, um den Stand von 2017 wieder zu erreichen.

Wir haben uns entschieden, eine PDF-Version der Urteilsbegründung hier zu veröffentlichen, damit jeder Interessierte nachlesen kann. Die Urteilsbegründung liegt leider nur auf Spanisch vor und da sie 54 DIN A4 Seiten umfaßt, ist vorerst mit einer Übersetzung ins Deutschen leider nicht zu rechnen.

F.S.

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