Öffentliche Konsultation über eine Verordnung zum spanischen Tierschutzgesetz

Veröffentlicht am : 17. April 2023
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Wie bereits berichtet, wurde am Mittwoch, den 29. März, im Staatsanzeiger (BOE) das Gesetz 7/2023 vom 28. März über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren veröffentlicht.

Die Veröffentlichung dieses Gesetzes im BOE erfolgte nach seiner Verabschiedung durch das spanische Parlament am 16. März nach einem ereignisreichen parlamentarischen Verfahren, das zu Spannungen zwischen den verschiedenen Fraktionen und den Regierungspartnern PSOE und Unidas Podemos führte.

Am Montag, den 17. April, hat das Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des königlichen Erlasses zur Verabschiedung der Verordnung zum Gesetz 7/2023 vom 28. März über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren gestartet.

Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, dass Einzelpersonen, Organisationen und Verbände, die dies wünschen, vom 17. April 2023 bis einschließlich 8. Mai 2023 ihre Meinung zu den in der künftigen Verordnung angesprochenen Aspekten über die folgende E-Mail-Adresse abgeben können:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ziel der Verordnung ist es, die Regelungen des Gesetzes weiter zu konkretisieren und Details der Umsetzung des Gesetzes zu bestimmen, um das Aussetzen von Tieren zu verhindern und den Schutz und die verantwortungsvolle Haltung von Heimtieren zu fördern. Zu den Themen, die mit der Verordnung entwickelt werden sollen, gehören das System der Tierschutzregister oder das Verfahren für die Aufnahme oder den Ausschluss von Arten in die Positivliste für Heimtiere.

Darüber hinaus werden der Inhalt, die Periodizität und die Indikatoren der Tierschutzstatistiken behandelt, die Akkreditierung der Bedingung, dass der Besitz von Tieren nicht untersagt werden darf, der Ausbildungskurs für Hundehalter, die Regelung des Zuchtsystems und der Verträge für den Kauf und Verkauf und die Adoption von Haustieren sowie das System für die Eintragung von Personen in die Tierschutzregister.

Der im BOE veröffentlichte Text des neuen Tierschutzgesetzes ließ vermuten, daß die Regierung zu seiner Konkretisierung mehrere Verordnungen erlassen müßte. Nun scheint es, daß eine einzige allumfassende Verordnung geplant ist, die dann höchstwahrscheinlich recht umfangreich ausfallen könnte. Sobald uns nähere Informationen vorliegen werden wir selbstverständlich auch darüber berichten.

F.S.

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