Portugal verbietet Kindern unter 16 Jahren den Besuch von Stierkampfveranstaltungen

Veröffentlicht am : 26. Oktober 2021
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Das am 14. Oktober 2021 verabschiedete portugiesische Gesetzesdekret tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt sofort in Kraft. Mit dieser neuen Alterseinstufung für den Besuch von Stierkämpfen und anderen Stierkampfveranstaltungen ab 16 Jahren wird der Forderung des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes vom 27. September 2019 entsprochen, der sich für eine Anhebung des Mindestalters für den Besuch von Stierkampfveranstaltungen in Portugal ausspricht.

Seit 2013 arbeitet die Franz Weber Stiftung im Rahmen der Kampagne "Kindheit ohne Gewalt" mit den Vereinten Nationen zusammen mit dem Ziel, Kinder von der Gewalt des Stierkampfes zu befreien.

In neun Fällen wurde der Antrag der Stiftung vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes angehört, der Aufforderungen an die Stierkampf-Länder richtete. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bei jeder Gelegenheit die Tatsache, dass Minderjährige der Gewalt des Stierkampfes ausgesetzt sind, als Verstoß gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 betrachtet und den Stierkampf in das Kapitel "Gewalt gegen Kinder" ausdrücklich aufgenommen.

Im Falle Portugals geschah dies zweimal: 2014, als der UN-Ausschuss den Stierkampf zum ersten Mal weltweit als schädlich für Kinder und Jugendliche einstufte, und 2019 mit einem Urteil, das die vorherige Aussage noch verstärkte.

Nunmehr gesteht die portugiesische Regierung ein, dass der Stierkampf eine gewalttätige Aktivität ist, die auch gegen die Menschenrechte verstößt. Die portugiesische politische Partei "Mensch-Tier-Natur" (PAN), die bei den nationalen Wahlen 2019 ihre parlamentarische Vertretung auf 4 Abgeordnete erhöht hat, war der Schlüssel zu diesem sehr wichtigen Sieg.

Im Februar 2018 wurde Spanien auch von den Vereinten Nationen aufgefordert, seine Rechtsvorschriften bezüglich des Alters für die Teilnahme an Stierkampfveranstaltungen anzupassen. INTERcids hofft, dass das Nachbarland als Beispiel dienen wird.

Das Gesetz zur Regelung des Stierkampfes auf den Balearen wurde im Dezember 2018 in weiten Teilen durch das spanische Verfassungsgericht aufgehoben. Aber nicht jede Regelung ist für ungültig erklärt worden. So ist die Altersbeschränkung auf Jugendliche über 16 Jahren gültig geblieben. Eigentlich hätte dies zur Folge haben müssen, daß keine Kinder mehr als Zuschauer die Stierkampfarena betreten dürfen. Im Oktober 2019 fand in Inca eine Stierkampfveranstaltung statt, bei der mindestens 2 Kinder unter 16 Jahren unter den Zuschauern waren. Sie wurden nicht daran gehindert, die Arena zu betreten. Hieraufhin erfolgtem durch ortsansässige Tierschützer mehrere Anzeigen beim Rathaus von Inca gegen die Veranstalter. Soweit uns bekannt geworden ist, war daraufhin die Rede von der Verhängung von Bußgeldern. Ob diese jedoch tatsächlich verhängt wurden und ob sie auch beigetrieben wurden, ist leider nicht bekannt.

Wie ich schon immer betont habe, sind Gesetze nur so gut, wie sie auch umgesetzt werden können. Die Behörden allein sind nicht in der Lage, überall zu sein. Daher ist es um so wichtiger, daß jeder, der eine Verstpß gegen Tierschutz- und Kinderschutzvorschriften feststellt, diese Verstöße möglichst zeitnah zur Anzeige bringt. Auch wenn die Bearbeitung danach vielleicht von Fall zu Fall zu wünschen übrig läßt, sollte man auf dieses Recht nicht verzichten. Erst eine Vielzahl ähnlicher Rechtsverstöße läßt Behörden aufwachen.

F.S.

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