Regierung und lokale Polizeichefs unterzeichnen Tierschutzabkommen

Veröffentlicht am : 18. September 2021
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Am Freitag, den 17. September2021, wurde die Vereinbarung der Generaldirektion für Tierrechte des Ministeriums für soziale Rechte und die Agenda 2030 vom 8. September 2021 im Staatsanzeiger (BOE unter Documento BOE-A-2021-15130) veröffentlicht, in dem die Vereinbarung mit der Nationalen Vereinigung der lokalen Polizeichefs und -leiter (UNIJEPOL) über die Zusammenarbeit bei der Übermittlung und Anerkennung von Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes und des Wohlergehens der Tiere veröffentlicht wurde.

Die Vereinbarung hat folgenden übersetzten Wortlaut:

„Vereinbarung zwischen dem Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 und der Nationalen Union der lokalen Polizeichefs und -leiter (UNIJEPOL) über die Zusammenarbeit bei der Übermittlung und Anerkennung von Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes und des Wohlergehens von Tieren.

Madrid, den 8. September 2021

Beteiligte

Joseba Miren García Celada, Unterstaatssekretär für Soziale Rechte und Agenda 2030, ernannt durch den Königlichen Erlass 104/2020 vom 17. Januar, der aufgrund der Übertragung von Befugnissen des Ministers für Soziale Rechte und Agenda 2030 handelt, wie in Abschnitt sieben, Unterabschnitt 1.a) der Verordnung DSA/383/2020 vom 29. April über die Festlegung von Ausgabenobergrenzen und die Übertragung von Befugnissen vorgesehen, und dessen Anschrift für die Zwecke dieses Abkommens Calle Paseo del Prado, 18-20 28014 Madrid lautet einerseits.

Und zum anderen Herr Pascual Martínez Cuesta in seiner Eigenschaft als Nationaler Präsident der Nationalen Vereinigung der lokalen Polizeichefs und -leiter, im Folgenden UNIJEPOL genannt (eine Vereinigung, die im Nationalen Vereinsregister des Innenministeriums unter der Nummer 170385 der Sektion 1. ª) gemäß den Bestimmungen von Artikel 30 ihrer Satzung, mit eingetragenem Sitz für die Zwecke dieses Abkommens in Calle San Gabriel, n.º 4, 28229 Villanueva del Pardillo (Madrid); Vertretung gemäß der Vereinbarung des Nationalkongresses der UNIJEPOL vom 23. November 2018.

Beide Parteien erklären in ihrer jeweiligen Eigenschaft, dass sie über die erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügen, um dieses Abkommen zu schließen, und dass sie in diesem Sinne handeln,

Festlegungen

Erstens.

Das Untersekretariat für soziale Rechte und die Agenda 2030 über die Generaldirektion für Tierrechte ist für die Formulierung der Politik des Ministeriums zum Schutz der Tierrechte sowie für die Koordinierung sowohl mit den öffentlichen Verwaltungen als auch mit den sozialen Akteuren und der Zivilgesellschaft zuständig , damit die Rechte der Tiere und ihr Schutz anerkannt und respektiert werden.

Zweitens.

Die Ausübung dieser Funktionen erfordert unter anderem eine enge und notwendige Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, deren Ziele sich zumindest teilweise mit den genannten Zielen decken.

Drittens.

UNIJEPOL, ein gemeinnütziger, rechtsfähiger und voll handlungsfähiger Verein, hat unter anderem zum Ziel, das gute Image der lokalen Polizei zu verbreiten und ihren Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrssicherheit und des Zusammenlebens bekannt zu machen. Zu diesem Zweck schließt er unter anderem Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen und anderen Körperschaften ab, die die Ziele des Vereins ganz oder teilweise teilen, und verleiht Auszeichnungen, die sich sowohl an die Verantwortlichen der lokalen Sicherheit richten, die sie für ihre guten Leistungen erhalten, als auch an andere Einrichtungen und Körperschaften, die zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrssicherheit und des Zusammenlebens beigetragen haben, Sie schafft und vergibt auch Auszeichnungen an die Verantwortlichen für die lokale Sicherheit, die sie für ihre guten Leistungen benötigen, sowie an andere Institutionen und Einrichtungen, die zur Erreichung dieser Ziele beigetragen haben.

Viertens.

UNIJEPOL ist Teil des Netzes für den Tierschutz (REPA), mit dem Ziel, die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden und die verschiedenen Polizeidienste für den Tierschutz zu sensibilisieren.

Fünftens.

Zu den Aktivitäten, die UNIJEPOL im Rahmen der REPA durchführt, gehört die Organisation der nationalen Preise für Polizeidienste zum Schutz von Tieren.

Sechstens.

Beide Parteien sind der Ansicht, dass es von allgemeinem Interesse ist, gemeinsame Aktionen zur Bewertung und Förderung herausragender Maßnahmen zur Erhaltung des Tierschutzes als grundlegendes Element der Entwicklung und Evolution der Gesellschaft durchzuführen.

In Anbetracht des Vorstehenden vereinbaren die Parteien die Unterzeichnung dieses Abkommens, für das Folgendes gelten soll:

Klauseln

Erstens. Zweck des Abkommens.

Ziel dieses Abkommens ist es, die allgemeinen Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für soziale Rechte und Agenda 2030 und UNIJEPOL im Bereich der Übermittlung und Anerkennung von Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes und des Wohlergehens der Tiere zu schaffen.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 48.1 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über das Rechtssystem des öffentlichen Sektors führt die Unterzeichnung dieses Instruments nicht zur Übertragung der eigenen Zuständigkeiten der Unterzeichnerparteien.

Zweitens. Vom Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 übernommene Verpflichtungen

Das Ministerium für soziale Rechte und Agenda 2030 geht über die Generaldirektion für Tierrechte die folgenden Verpflichtungen ein:

  1. zur Deckung der finanziellen Kosten für den Erwerb der Auszeichnungen und Preise, die im Rahmen der nationalen Preisverleihung für Polizeidienste UNIJEPOL zum Schutz von Tieren verliehen werden.
  1. die logistische Unterstützung bei der Organisation der jährlichen UNIJEPOL-Preisverleihungen.

3. maximal drei Personen oder Institutionen vorzuschlagen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben.

4. Teilnahme an der Jury, die die jährlichen Auszeichnungen vergibt, über den Generaldirektor für Tierrechte oder die von ihm beauftragte Person.

5. Teilnahme an der Zeremonie zur Verleihung der nationalen Preise für Polizeidienste zum Schutz von Tieren durch den Generaldirektor für Tierrechte oder die von ihm beauftragte Person.

Drittens. Von UNIJEPOL übernommene Verpflichtungen.

UNIJEPOL geht die folgenden Verpflichtungen ein:

1. Im Bereich der Verbreitung von Tierrechten:

  1. a) Verbreitung der von der Generaldirektion für Tierrechte durchgeführten Kampagnen zur verantwortungsvollen Haltung von Heimtieren mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren als empfindsame Wesen und ihre vollständige Integration in die Gesellschaft zu sensibilisieren.

2. Im Bereich der Ausbildung:

  1. a) Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Tierrechte bei den von ihr organisierten Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des Tierschutzes und des Tierwohls.

3. Im Bereich der nationalen Auszeichnungen für Polizeidienste zum Schutz von Tieren:

  1. a) Übermittlung der Liste der Kandidaten für die UNIJEPOL-Preise und -Auszeichnungen im Bereich des Tierschutzes und des Wohlergehens der Tiere an die Generaldirektion für Tierrechte.
  1. b) Verwendung des offiziellen Logos der Generaldirektion für Tierrechte auf allen digitalen und gedruckten Materialien im Zusammenhang mit den Nationalen Preisen für Polizeidienste zum Schutz von Tieren als "mitarbeitende" Einrichtung.
  1. c) Erleichterung der Verleihung von mindestens einem der Preise durch den Generaldirektor für Tierrechte oder die von ihm beauftragte Person.

Viertens. Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Die Verletzung der in den vorangegangenen Abschnitten eingegangenen Verpflichtungen durch eine der Parteien führt zur Beendigung dieser Vereinbarung gemäß den in Artikel 51.c) des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über das Rechtssystem des öffentlichen Sektors festgelegten Bedingungen.

Fünftens. Vertraulichkeit und Datenschutz.

1. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten, und insbesondere verpflichtet sich die Generaldirektion, alle von der UNIJEPOL zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die die Ausführung des Gegenstands dieses Abkommens betreffen, geheim zu halten.

2. Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder übermittelt werden, es sei denn, es handelt sich um rechtmäßige Datenverarbeiter oder die Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an andere öffentliche Verwaltungen weitergeleitet.

3. Die Vertragsparteien sind von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch eine andere Partei ergeben könnte. Bei Verstößen gegen die übernommenen Verpflichtungen haftet die Einrichtung, die sie begangen hat, für die von ihr begangenen Verstöße.

Sechstens. Finanzierung des Abkommens.

Die vom Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 eingegangenen Verpflichtungen werden mit 1.500 Euro bewertet und unter dem Haushaltsantrag 29.09.232F.227.06 verbucht.

Die UNIJEPOL ihrerseits muss in Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen die Kosten für die Organisation der nationalen Preise für Polizeidienste zum Schutz von Tieren übernehmen, die auf 1.000 Euro geschätzt werden.

Siebtens. Begleitausschuss.

(1) Es wird ein Begleitausschuss für dieses Abkommen eingesetzt, der sich aus zwei Vertretern des Unterstaatssekretariats für soziale Rechte und die Agenda 2030 und zwei Vertretern der UNIJEPOL bzw. denjenigen zusammensetzt, die im Falle von Vakanz, Abwesenheit oder Krankheit an ihre Stelle treten; diese werden vom Unterstaatssekretariat für soziale Rechte und die Agenda 2030 auf Vorschlag des Generaldirektors für Tierrechte bzw. vom nationalen Präsidenten der UNIJEPOL ernannt.

2. Der Vorsitz des Begleitausschusses wird vom Unterstaatssekretär für soziale Rechte und die Agenda 2030 wahrgenommen, ebenso wie die Ernennung des Sekretärs, der mit beratender Stimme, aber ohne Stimmrecht handelt.

3. Die Überwachungskommission löst alle Probleme, die sich aus der Auslegung und Einhaltung dieses Abkommens ergeben.

4. Die Funktionsweise des Begleitausschusses entspricht den Bestimmungen für Kollegialorgane in den Artikeln 15 bis 22 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über das Rechtssystem des öffentlichen Sektors.

Achtens. Regelung für die Änderung des Abkommens.

Das Abkommen kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Untersekretariat für soziale Rechte und die Agenda 2030 und UNIJEPOL geändert werden.

Neuntens. Geltende Rechtsvorschriften.

Diese Vereinbarung unterliegt der rechtlichen Regelung für Vereinbarungen, die in Kapitel VI des Vorläufigen Titels des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober vorgesehen ist, und ist administrativer Natur.

Alle Zweifel oder Streitigkeiten, die zwischen den Parteien über die Auswirkungen, die Auslegung, die Änderung oder die Beendigung des Abkommens entstehen und die nicht durch Schlichtung im Begleitausschuss gelöst werden können, werden den zuständigen Gerichten der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgelegt.

Zehntens. Gültigkeit und Inkrafttreten.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 48.8 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober tritt diese Vereinbarung in Kraft, sobald sie in das staatliche elektronische Register der staatlichen Einrichtungen und Instrumente für die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Sektor eingetragen und im "Staatsanzeiger" (BOE) veröffentlicht wurde.

Die Laufzeit dieses Abkommens beträgt ein Jahr. Vor Ablauf der Laufzeit des Abkommens können das Untersekretariat für soziale Rechte und die Agenda 2030 und UNIJEPOL ausdrücklich und schriftlich vereinbaren, es um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Elftens. Gründe für die Beendigung.

Die Gründe für die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung sind in Artikel 51 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober festgelegt.

Die Parteien garantieren die Kontinuität der Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Abkommens durchgeführt werden, bis zu ihrem Abschluss, wobei sie eine nicht verlängerbare Frist für ihren Abschluss festlegen.

Zum Beweis der Übereinstimmung mit dem Vorstehenden unterzeichnen sie diese Vereinbarung in zwei gleichwertigen Originalausfertigungen an dem Ort und zu dem Datum, das oben angegeben ist: - Der Nationale Präsident der Nationalen Gewerkschaft der lokalen Polizeichefs und -leiter, Pascual Martínez Cuesta. - Die Untersekretärin für soziale Rechte und die Agenda 2030, Joseba Miren García Celada.“

Die vorliegende Vereinbarung ist ohne Zweifel ein vom Prinzip her begrüßenswertes Instrument, um ein tierschutzgerechteres Handeln der lokalen Polizeibehörden zu fördern. Ob allerdings der erhoffte Erfolg des nachhaltigeren Einsatzes der lokalen Polizei für die Tierrechte angesichts der relativ geringen finanziellen Anregung wirklich erreicht werden kann, muß die Praxis zeigen. Auf jeden Fall wäre es begrüßenswert, wenn die Polizei mit noch mehr Achtsamkeit den Tierschutz verfolgen würde.

F.S.

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