Schluss mit dem Kauf von Hamstern, Kaninchen oder Schildkröten in Geschäften. So wird das Tierschutzgesetz diesen Sektor verändern.
Der Entwurf des Gesetzes über den Schutz, die Rechte und das Wohlergehen von Tieren, der am vergangenen Freitag vom Ministerrat verabschiedet wurde, bringt zahlreiche Änderungen in Bezug auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Personen, die mit Haustieren zu tun haben, mit sich. Eine der vorgeschlagenen Änderungen betrifft den Verkauf von Tieren in Geschäften, der schon seit vielen Jahren in Frage gestellt wird.
In Artikel 32 über spezifische Verbote heißt es unter Buchstabe K: "Die Vermarktung von Heimtieren, ausgenommen Fische, in Geschäften sowie ihre Ausstellung und Zurschaustellung in der Öffentlichkeit zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Tieren darf nur direkt von der für die Zucht verantwortlichen Person oder von einer Tierschutzorganisation erfolgen, ohne Einschaltung von Vermittlern, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich handeln. Die Übertragung von Tieren zwischen Privatpersonen muss in jedem Fall unentgeltlich erfolgen und in einem Vertrag festgehalten werden". Unter Buchstabe I wird das Verbot der "Vermarktung, Spende oder Adoption von Tieren, die nicht gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sind", hinzugefügt.
Diese Regelung, so gut auch ihre Absicht ist, wird es privaten Tierschutzprojekten, die keiner Tierschutzorganisation angehören, ab Inkrafttreten des neuen für Spanien einheitlichen Tierschutzgesetzes erhebliche Probleme bereiten, Tiere zum Zwecke der Adoption zu vermitteln. Zwar ist dieser Punkt noch nicht erreicht, aber es macht durchaus Sinn, bereits über die Gründung einer Tierschutzorganisation bzw. eines Vereins nachzudenken und ggf. rechtzeitig Gründungsvorbereitungen zu erwägen.
Das Verbot der Ausstellung von Hunden und Katzen in Geschäften war eine Maßnahme, die bereits von einigen lokalen Verwaltungen und vielen Unternehmen im ganzen Land auf freiwilliger Basis ergriffen wurde, um unüberlegte Impulskäufe zu vermeiden und auch, weil es für einen Welpen in der Sozialisierungsphase stressig und unerwünscht ist, wenn er in der Umgebung eines Geschäfts aufwächst. Aber dieses nationale Gesetz, das jetzt in Bearbeitung ist, gilt nicht nur für ganz Spanien, sondern dehnt das Verbot auch auf alle Haustiere, Kleinsäuger, Reptilien und Vögel aus. Nur Fische werden noch in den Geschäften des Zoohandels zu sehen sein.
"Dieser Gesetzesentwurf enthält wichtige Änderungen, die für Unternehmen große Auswirkungen haben. Die direkte Vermittlung zwischen Tierheimen und Adoptanten war schon immer Teil unserer DNA und hat vor allem in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen", erklärt Claudia Compte, Leiterin der Rechtsabteilung von Kiwoko, einem Unternehmen, das nach wie vor kleine Haustiere verkauft, aber es bald nicht mehr wird tun dürfen.
Selbst derartige Vermittlungen von Adoptionen wird es nach Inkrafttreten des Gesetzes wohl kaum noch geben können.
F.S.
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