Sommerferien: Madrider Tierärzte weisen auf die Vorschriften für Reisen mit Haustieren in andere Länder hin

Veröffentlicht am : 20. Juni 2023
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Mit Blick auf die bevorstehende Sommersaison und die geplanten Reisen mit Haustieren in andere Länder erinnert die Madrider Tierärztekammer (Colvema) daran, dass auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA) alle Informationen im Abschnitt "Reisen mit Haustieren" des CEXGAN zu finden sind.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in ein Land, das nicht auf der Liste steht, ein serologischer Tollwut-Antikörpertest in einem zugelassenen Labor (in Spanien: Instituto Valenciano de Microbiología und das Labor Santa Fe) durchgeführt werden muss, damit das Tier aus diesem Land auch wieder zurückkehren kann. Geschieht dies nicht, kann das Tier nicht zurückgebracht werden, was für den Besitzer ein Problem darstellt.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass derselbe Tierarzt, der die Gesundheit des Tieres bescheinigt, auch das Verfahren bei CEXGAN durchführen muss.

Alle Informationen zu diesem Thema und die Links zu den offiziellen MAPA-Webseiten finden Sie auf der Website von Colvema unter Servicios al Ciudadano/Trámites para Viajar con Animales (Bürgerdienste/Verfahren für Reisen mit Haustieren).

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung folgendes mit:

Die Mitnahme eines Heimtieres ins Ausland oder die Rückführung nach Spanien wird als Verbringung eines Heimtieres betrachtet, sofern:

- die Zahl der zu verbringenden Tiere 5 oder weniger beträgt. Es gibt Ausnahmen für Wettbewerbe, Ausstellungen oder sportliche Aktivitäten, die für Tiere, die älter als 6 Monate sind, ordnungsgemäß dokumentiert worden sein müssen.

- Sie haben keinen kommerziellen Zweck und es findet keine Eigentumsübertragung des Tieres (auch keine Adoption) statt.

- das Tier / die Tiere reisen mit ihrem Besitzer oder einer Person, die während der Verbringung in dessen Namen für das Tier/die Tiere bevollmächtigt und somit verantwortlich ist. Die Verbringung der Tiere ist in einem anderen Transportmittel als dem des Eigentümers zulässig, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach der Reise des Eigentümers / der bevollmächtigten Person erfolgt.

Wenn die Verbringung Ihres Tieres/Ihrer Tiere nicht der Verbringung von Heimtieren entspricht, handelt es sich um eine gewerbliche Verbringung. Hierfür gelten besondere Bestimmungen, die in einem speziellen Artikel zu späterer Zeit erläutert werden sollen.

Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU reisen, sollten Sie wissen, dass es Vorschriften gibt, die in allen Mitgliedstaaten gelten.

Bei Reisen in Drittländer sind sowohl die Bestimmungen der EU über Reisen mit Tieren in Drittländer, aber auch die ländereigenen Vorschriften zu beachten. Wir wollen an dieser Stelle aber nicht näher darauf eingehen, weil solche Reisen mit Haustier im Vergleich zu Reisen innerhalb der EU seltener sind.

1. Aus einem EU-Land nach Spanien einreisen

Um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen nach Spanien zu bringen, muss das Tier:

- mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurde) gekennzeichnet sein, sofern diese noch lesbar ist.

- zum Zeitpunkt der Reise mit einem gültigen Impfstoff gegen Tollwut geimpft sein was im Reisepass des Tieres eingetragen sein muß.

- Sie müssen einen europäischen Reisepassfür das Tier zur Mitnahme von Haustieren besitzen. Die Abschnitte "Eigentümer", "Beschreibung des Tieres", "Kennzeichnung", "Ausstellung des Passes" und "Tollwutimpfung" müssen im Pass zwingend vollständig ausgefüllt sein.

Die Abschnitte "Serologischer Test", "Zeckenbehandlung", "Echinokokkenbehandlung", "Sonstige Impfungen", "Klinische Untersuchung", "Legalisierung" und "Sonstiges" sind für Verbringungen aus anderen Mitgliedstaaten nach Spanien nicht obligatorisch, können also auch ohne Eintragungen sein.

Es werden keine Ausnahmeregelungen gewährt, und Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als 15 Wochen sind und daher nicht mit einem gültigen Tollwutimpfstoff geimpft wurden, dürfen nicht nach Spanien einreisen:

- Das Mindestalter für die Impfung der Tiere beträgt 12 Wochen.

- Damit der Impfstoff gültig ist, müssen seit der Impfung mindestens 21 Tage verstrichen sein.

2) Reisen von Spanien in ein EU-Land

Um von Spanien aus in die EU zu reisen, muss Ihr Haustier:

- mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurde) gekennzeichnet sein, sofern diese noch lesbar ist.

- zum Zeitpunkt der Reise mit einem gültigen Impfstoff gegen Tollwut geimpft sein.

- Sie müssen einen europäischen Reisepass für die Mitnahme von Haustieren besitzen.

Und wenn Sie nach Irland, Malta, Finnland oder Norwegen reisen, zusätzlich:

- Sie müssen Ihren Hund zwischen 24 und 120 Stunden vor der Ankunft im Land gegen E. multilocularis behandeln oder behandeln lassen.

Über viele Jahre sind Tierschutztiere mit sogenannten Flugpaten zu ihren Adoptanten transportiert worden. Da diese Tiere aber für eine Abgabe gegen Entgelt (eine Schutzgebühr stellt ein Entgelt dar; eine Spende, die im Zusammenhang mit einer Adoption geleistet wird, stellt ein verdecktes Entgelt dar) bestimmt sind, ist die Nutzung der erleichterten Bedingungen für die private Tiermitnahme nicht anwendbar. Daß es dieses Verfahren in der Vergangenheit zahllosen Tieren ermöglicht hat, einfach und unkompliziert in eine neue Familie zu wechseln, dürfte daran liegen, daß die Behörden an den Grenzübergangsstellen und Flughäfen großzügig waren und „nicht so genau hingeschaut haben“ werden. Ob das in Spanien mit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes Ende September 2023 auch weiterhin so möglich sein wird, wird die Praxis zeigen.

Wir haben uns vorgenommen, zu späterer Zeit das vorgenannte Thema in inem separaten Artikel nochmals zu behandeln.

F.S.

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