Son Reus muss 1.500 Euro Strafe für den Tod eines Hundes zahlen
Nach Angaben der Asociación Nacional para la Protección y el Bienestar de los Animales (Anpba) wurde das Centro Sanitario Municipal de Protección Animal de Son Reus mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt, weil ein Hund durch den Angriff eines anderen Hundes, der angeblich aus seinem Käfig entkommen war, getötet wurde.
In einer Pressemitteilung wies die Tierschutzorganisation darauf hin, dass die von der Generaldirektion für Landwirtschaft, Viehzucht und ländliche Entwicklung übermittelte Sanktionsakte zwar darauf hinweist, dass die hygienisch-sanitären Bedingungen der Einrichtungen korrekt sind, dass jedoch gegen Artikel 6 des balearischen Tierschutzgesetzes verstoßen wurde, da "die Türen von zwei Zwingern nicht über das notwendige Schließsystem verfügen, um die Flucht der darin untergebrachten Tiere zu verhindern".
Der Bescheid wurde von der Generaldirektion an Anpba als Beteiligte des Verfahrens gesandt, und wie diese mitteilte, kann das Zentrum Son Reus noch gegen die Sanktion Rechtsmittel einlegen.
Der Sachverhalt geht auf den Oktober 2020 zurück, als Anpba bei der Generaldirektion für Landwirtschaft, Viehzucht und ländliche Entwicklung der Gouverneurin einen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung "der Situation, der Bedingungen und der Maßnahmen" im Städtischen Tierschutzzentrum von Son Reus stellte, nachdem ein Hund, angeblich durch den Angriff eines anderen, gestorben war.
In einer Erklärung teilte die Organisation mit, dass sie nach dem Tod der Ende September 2020 angegriffenen Pitbullhündin "Venus" Beschwerden und Petitionen erhalten habe.
Anpba war der Ansicht, dass "gründlich untersucht werden muss, wie und warum verschiedene Käfige in der Abteilung für potenziell gefährliche Hunde geöffnet werden konnten, was angeblich zu dieser entsetzlichen Situation führte".
S.P.
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