Spanisches Gericht hat erstmals die Verursachung psychischer Schäden an einem Tier als Tiermißhandlung anerkannt

Veröffentlicht am : 12. Juli 2021
Seitenbesucher: 320

Das Gericht erster Instanz Nr. 2 von Fuerteventura hat ein Urteil erlassen, mit dem eine Person als strafrechtlich verantwortlich für ein Verbrechen der Tiermisshandlung verurteilt wurde, weil der Angeklagte bei einem 8 Monate altem Hund der Rasse Pitbull "Panikattacken" und "chronischen Stresses" verursacht hat.

Das absolut Neue an diesem Urteil ist, dass es die psychologischen Verletzungen berücksichtigt, die das misshandelte Tier erleidet mußte, wie die Anwältin Maite Bautista von der Vereinigung Prodefensa de los Animales, die als Nebenklägern an dem Prozess teilnahm, erklärte.

Dabei ist bedeutsam, obwohl das Urteil nicht ausdrücklich von psychischen Verletzungen spricht, die Tatsache, daß die psychischen Folgen, die die verurteilte Tat für das Tier hatte, als eine spezielle Art der Tiermißhandlung gewertet wurden.

Diese Tatsache macht den Rechtssatz laut Bautista zumindest auf den Kanarischen Inseln "bahnbrechend", und es sei künftig möglich, sagt sie, dass es auch im restlichen Spanien so sein wird. "Dies ist die erste Entscheidung, die nur die psychischen Verletzungen berücksichtigt. Es gibt mehr Urteile, die sowohl auf physischen als auch auf psychischen Verletzungen aufbauen, wie zum Beispiel im jüngsten Fall der vergewaltigten Stuten", betont die Anwältin in Bezug auf das vorliegende Urteil.

"Wir sind mit 3 Gutachten von 4 Experten in die Verhandlung gegangen", erklärt Bautista in Bezug auf die jetzige Verurteilung und weist darauf hin, dass die Gutachten von einem städtischen Tierarzt, einem Biologen, der Experte für Ethologie ist, einem qualifizierten Hundeerzieher und einem weiteren Tierarzt mit einem Postgraduiertenabschluss in Ethologie aus Teneriffa erstellt wurden.

Die Anwältin gibt an, dass sie der Teilnahme am Prozess zustimmte, nachdem sie eine Reihe von Anfragen erhalten hatte, die darauf hinwiesen, dass es sich "eindeutig" um einen Fall von psychischer Misshandlung des Tieres handelte und die Gefahr bestand, dass der Fall archiviert oder als "einfache Ordnungswidrigkeit" betrachtet werden würde.

"Niemand hat jemals geleugnet, dass es in Fällen von Tiermisshandlung psychische Verletzungen gibt, aber da es etwas sehr schwer zu beweisendes ist, wurde es nicht gemacht", sagt die Anwältin und weist darauf hin, dass dies nun, nachdem es vor Gericht bewiesen wurde, für ähnliche Fälle verwendet werden kann.

Sie erklärt weiter, dass es während des Prozesses entscheidend war, das Video über einer Aggression des Hundes zu zeigen. "Der Richter war entsetzt, sogar der Anwalt des Angeklagten war entsetzt", sagt Bautista. "Wenn das Video nicht gezeigt worden wäre, wäre der Richter nicht so energisch gewesen".

In dem den Urteil zugrunde liegenden Sacherhalt hielt der Verurteilte, wie es im Urteil heißt, den Hund namens Blue ohne Chip im Hinterhof seines Hauses, "angekettet, ohne Wasser und ohne Unterstand zum Schutz vor den hohen Temperaturen".

Darüber hinaus sagt die Urteilsbegründung, dass der Verurteilte "wiederholt" vorging, um das Tier in den Kopf und Körper zu schlagen "mit Fäusten und Tritten, alle während der Hund angekettet war und ohne die Möglichkeit zur Flucht für das Tier, was bei ihm zusätzlich zu den unvermeidlichen Schmerzen, als Folge der wiederholten Schläge, Panikattacken und chronischen Stress auslöste, der sich unter anderem in exfoliative Dermatose, permanente Hecheln und Gesten der Vermeidung manifestierte".

"Dem Hund geht es sehr schlecht, er hat sich ein wenig gebessert, aber es wird sehr schwer für ihn, sich zu erholen. Er hat große Angst", erklärt die Anwältin und weist darauf hin, dass das "Video sehr gewalttätig und sehr unangenehm ist".

So hat die Schwere der Bilder, zusammen mit "der Eindringlichkeit" der ethologischen Berichte der Gutachter das Urteil beeinflusst, wie Bautista angibt.

Auf diese Weise weist das Urteil, das das Geständnis des Angeklagten mit den während der Verhandlung vorgetragenen Tatsachen einschließt, ihn als strafrechtlich verantwortlich für ein Verbrechen der Tiermisshandlung aus und verurteilt ihn zu 8 Monaten Gefängnis und als Nebenstrafe seinen Ausschlusses von der Ausübung des passiven Wahlrechts während dieser Zeit.

Darüber hinaus sieht es als Strafe ein Berufs-, Gewerbe- oder Handelsverbot im Zusammenhang mit Tieren und den Besitz von Tieren für 2 Jahre sowie die Zahlung der Verfahrenskosten vor.

Die verurteilte Person muss außerdem die Einrichtung, die sich um das misshandelte Tier gekümmert hat, mit 1.443 Euro entschädigen und der Hund wird endgültig beschlagnahmt.

F.S.

Werbung

Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:

1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen

2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“