UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes betont erneut den Schutz von Kindern vor Gewalt gegen Tiere
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Allgemeine Bemerkung 26 zu den Rechten des Kindes und der Umwelt mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel angenommen. In der Allgemeinen Bemerkung 26 wird unter anderem der "Schutz von Kindern vor allen Formen physischer und psychischer Gewalt und Gewaltausübung, wie etwa häusliche Gewalt oder von Erwachsenen ausgeübte Gewalt gegen Tiere" betont.
Der Ausschuss, der für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens zuständig ist, gibt Allgemeine Bemerkungen und Hinweise zu Fragen heraus, die seiner Meinung nach von den Vertragsstaaten weiter beachtet werden müssen. In diesem Fall bekräftigt der Ausschuss, dass alle Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, verhindern müssen, dass Minderjährige Zeugen von Praktiken oder Traditionen werden, die Gewalt gegen Tiere beinhalten. Dazu zählen insbesondere der Stierkampf und Veranstaltungen, in denen Tiere gegeneinander kämpfen, wie z.B. Hundekämpfe, Hahnenkämpfe u.ä.
Diese ausdrückliche Erwähnung in der Allgemeinen Bemerkung 26 wurde von der European Link Coalition gefördert, die damit die früheren Verlautbarungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes über die Aufdeckung von Gewalt gegen Stierkämpfe, die von der Franz-Weber-Stiftung gefördert wurden, maßgeblich erweitert.
Die Anerkennung der Bedeutung der Verhinderung von Gewalt gegen Tiere im Zusammenhang mit den Kinderrechten fördert eine Kultur der Empathie, des Respekts und des Schutzes sowohl für Kinder als auch für Tiere.
Den kompletten Text der Allgemeinen Hinweise unter Ziff. 26 zur UN-Kinderrechtskonvention findet man hier.
F.S.
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