Unzulänglichkeiten des Rechtsrahmens für den Schutz von Hunden und Katzen in der EU

Veröffentlicht am : 04. September 2024
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Unsere Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, werden von den europäischen Bürgern zunehmend als moralische Subjekte anerkannt und als Familienmitglieder wertgeschätzt.

Diese neue Rolle ermutigt die politischen Entscheidungsträger, sich mit zahlreichen Fragen des Wohlbefindens von Heimtieren zu befassen, die noch nicht von den Rechtsvorschriften der Europäischen Union abgedeckt werden. Eine Gruppe von Forschern hat daher eine Lückenanalyse des derzeitigen Rechtsrahmens durchgeführt.

„Während die jüngsten Aktualisierungen der EU-Gesetzgebung darauf abzielen, einige Aspekte des Wohlbefindens von Heimtieren zu verbessern, sind diese Maßnahmen nach wie vor unzureichend und es fehlt an Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten“, so die Wissenschaftler.

Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlbefinden von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, der 2023 vorgelegt wurde.

Der Vorschlag wird für die Zucht, die Haltung, das Inverkehrbringen und die Abgabe von Rassehunden und -katzen als Heimtiere in der EU gelten und Mindestanforderungen für eine Reihe von Fragen festlegen.

Dieser Text enthält Anforderungen an die Unterbringung, Zucht und Pflege von Hunden und Katzen, an eine verantwortungsvolle Haltung in Bezug auf tierärztliche Bedürfnisse und Ernährung sowie an die Kompetenzen von Tierhaltern.

„Diese Verordnung kann sehr viele Risiken im Zusammenhang mit einer unzureichenden Rückverfolgbarkeit verringern, wie z. B. Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier (Verbreitung von Zoonosen, Verbreitung von Tierkrankheiten, schlechte Haltung und Pflege der Tiere), unlauterer Wettbewerb zwischen kommerziellen Züchtern und Zoohandlungen sowie alle Risiken für die Verbraucher (Betrug, Tiere mit Gesundheits- und Verhaltensproblemen)“, argumentieren sie.

Sie haben jedoch Lücken festgestellt und sehen die Notwendigkeit, einige zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen und EU-Managementstrategien umzusetzen. „Der EU-Rechtsrahmen ist immer noch sehr schwach und weit davon entfernt, einen harmonisierten Ansatz zu schaffen, der ein hohes Maß an Betreuung und Schutz in allen Mitgliedstaaten fördert“, so die Autoren.

Zu den Vorschlägen gehört die Notwendigkeit, ungesunde und unethische Erziehungspraktiken regularisch zu unterbinden, die zu Hypertypen oder leidenden Phänotypen führen. Sie sehen auch Handlungsbedarf, um unverantwortlichen Verkäufen und Besitz zu begegnen.

Sie sprechen auch die Methoden der Hundeausbildung an. „Hundeführer spielen eine wichtige gesellschaftliche Rolle bei der Bewältigung von Verhaltensproblemen bei Hunden und bei der Erziehung der Besitzer zu einer positiven Mensch-Hund-Beziehung. Heute gibt es in Europa keine Harmonisierung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser Fachleute, obwohl die wissenschaftliche Literatur die Auswirkungen von Trainingsmethoden auf das Wohlergehen von Hunden aufzeigt“, warnen sie.

Die Autoren sind auch der Ansicht, dass die Bedingungen und Rechte von Arbeitshunden (einschließlich Assistenzhunden) bei der Entwicklung von Leitlinien für die Anforderungen an das Wohlergehen von Hunden in der Branche berücksichtigt werden sollten.

Sie befürworten auch gemeinsame Standards für Hunde- und Katzenausstellungen und -wettbewerbe, um die Gesundheit und das Wohlergehen der beteiligten Tiere zu gewährleisten. Sie weisen darauf hin, dass es sich dabei häufig um Kontexte handelt, in denen „extreme Form- und Aussehensmerkmale verherrlicht werden, während die Gesundheit, das Wohlbefinden und das Wohlergehen der Tiere zweitrangig sind, was zur Vernachlässigung ihrer Grundbedürfnisse führt“.

Sie vergessen auch nicht die Rechte freilebender Hunde- und Katzenpopulationen (Streuner) und sind daher der Ansicht, dass Normen für ihre Haltung und ihren Schutz sowie Governance-Strategien für ihre Reduzierung erforderlich sind.

In diesem Zusammenhang fordern sie eine umfassende Gesetzgebung für die Verwaltung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen, die die notwendigen Fachkräfte für die Besetzung von Tierheimen umfasst und organisatorische und operative Verfahren, einschließlich der Einführung eines transparenten Finanzmanagementsystems, umreißt.

Schließlich fordern sie gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung der Bindung zwischen Mensch und Tier für alle europäischen Bürger, einschließlich der schwächsten Mitglieder der EU-Gesellschaft, z. B. ältere Menschen mit sozialen bzw. gesundheitlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Aufklärung und Sensibilisierung für eine verantwortungsvolle Heimtierhaltung und die Notwendigkeit eines einheitlichen Ansatzes für das Wohlergehen von Heimtieren von großem Wert sind, um geeignete Lösungen für Probleme zu finden, die das Wohlergehen von Heimtieren betreffen“, so die Autoren.

In Anbetracht des Zusammenhangs zwischen dem Wohlergehen von Menschen und Begleittieren „scheinen die Umsetzung von Strategien zur Einbeziehung der Interessengruppen und ein transdisziplinärer Ansatz für die Entwicklung eines EU-Rechtsrahmens zur Förderung des Wohlergehens von Begleittieren von entscheidender Bedeutung zu sein“.

F.S.

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