Verbot des Verkaufs von Hunden, Katzen und Frettchen in Geschäften in Spanien

Veröffentlicht am : 03. Oktober 2024
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Der Rat der Veterinärverbände von Katalonien (CCVC) hat den aktuellen Stand der Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren in Spanien (Gesetz Nr. 3/2023) analysiert.

„In Erwartung der Verabschiedung des königlichen Dekrets, mit dem das Gesetz umgesetzt werden soll (Durchführungsverordnung – d. Red.), ist im Moment nur klar, dass ab dem 29. September Hunde, Katzen und Frettchen nur noch über einen registrierten Züchter erworben werden können“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Rat erklärt, dass „Hunde, Katzen und Frettchen nur noch von einem registrierten Züchter erworben werden können, dass immer ein Kaufvertrag vorliegen muss und dass der Online-Verkauf von Haustieren verboten ist. Bei kostenlosen Übertragungen und Adoptionen von Tieren aus öffentlichen Tierschutzzentren oder registrierten Tierschutzorganisationen müssen die entsprechenden Übertragungs- oder Adoptionsverträge vorhanden sein.

Der Rat weist auch darauf hin, dass der Entwurf des königlichen Erlasses, der bekannt geworden ist, das Gesetz teilweise weiterentwickelt, mit dem Ziel, einheitliche Minimalanforderungen festzulegen, unter anderem zu Themen wie den grundlegenden Bedingungen für die Zucht, den Verkauf und die Haltung von Haustieren, dem grundlegenden System der Identifizierung von Haustieren, dem grundlegenden Funktionieren des Zentralen Systems der Register für den Tierschutz sowie den grundlegenden Bedingungen der lokalen Verwaltung des Tierschutzes, insbesondere der Sammlung von ausgesetzten Tieren und der Verwaltung von Katzenkolonien.

„Es handelt sich um einen Text, der in bestimmten Aspekten präzisiert, was im Gesetz steht, mit dem Ziel, den Kampf gegen das Aussetzen von Tieren, die Kontrolle der Population von Haustieren und die Verteidigung ihrer Rechte und ihres Wohlergehens zu verbessern“, so Araunabeña, für den das Königliche Dekret einen ‚sehr praktischen‘ Charakter hat und einige Kontrollmaßnahmen festlegt, ‚die in der Praxis eine Herausforderung darstellen werden‘.

F.S.

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