Vorschlag im Kongress zur Rücknahme des Tierschutzgesetzes vorgelegt

Veröffentlicht am : 23. September 2022
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Im September dieses Jahres (2022) hat der Abgeordnetenkongress das Gesetz zum Schutz, zu den Rechten und zum Wohlergehen von Tieren für den Gesetzgebungsprozeß angenommen. Dies war der Beginn der parlamentarischen Bearbeitung. Nun hat das Boletín Oficial de las Cortes Generales einen Proposición no de ley der Grupo Parlamentario Popular veröffentlicht, um das Projekt in der jetzigen Fassung wieder zurückzuziehen und zu verhindern, dass es umgesetzt wird.

Die Volkspartei hat diesen Vorschlag dem Ausschuss für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung zur Diskussion vorgelegt und fordert darin auch, "die Verordnung in Angriff zu nehmen, indem ein Konsens über einen Text mit allen betroffenen Sektoren erzielt wird, bevor mit ihrer Bearbeitung begonnen wird, und diesen Text mit den zuständigen autonomen Gemeinschaften und Stadträten zu vereinbaren, wobei die Zuständigkeiten der einzelnen Verwaltungen zu beachten sind".

Außerdem fordern sie, dass "der neue Text die Besonderheiten und Charakteristika bestimmter Tiere, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, berücksichtigen und Verpflichtungen wie die Festlegung eines Rentenalters oder die Sterilisation von Jagdhunden ausdrücklich ausschließen sollte".

Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag unterbreitet wurde, bevor die Sozialistische Partei, einer der Regierungspartner, ihren Änderungsantrag vorlegte, der darauf abzielte, Arbeitshunde, einschließlich Jagdhunde, aus dem künftigen Gesetz auszuschließen, so dass es sich ausschließlich auf Begleittiere konzentrieren würde, die mit ihren Familien in einem Haushalt leben.

In dem Vorschlag stellt die Volkspartei fest, dass dieses Gesetz nicht Gegenstand eines "vorherigen Dialogs" war und "von allen betroffenen Verwaltungen, unabhängig von der politischen Partei, den Autonomen Gemeinschaften, den Stadt- und Provinzialräten und allen damit verbundenen Sektoren abgelehnt wird".

Dazu gehören der Tierpflegesektor, die Schützer einheimischer Rassen, der damit verbundene Handelssektor, die Sport- und Jagdverbände, die Zoos, die Berufsverbände der Landwirte und Viehzüchter, die Berufsverbände, die Tierärzte, "und im Allgemeinen die gesamte ländliche Welt und der Berufsbereich, der mit Haus- und Nutztieren im weitesten Sinne zu tun hat".

"Das von der Regierung vorgelegte Projekt enthält nach Ansicht aller Betroffenen Bestimmungen, die nicht nur in die Zuständigkeiten anderer öffentlicher Verwaltungen eingreifen und eine ausgeprägte ideologische Voreingenommenheit aufweisen, sondern auch die Tierschutzmaßnahmen und das hohe Niveau, das diese in unserem Land erreicht haben, nicht berücksichtigen und gefährden, was sich negativ auf die Gesundheit und Sicherheit der Menschen auswirken könnte", heißt es.

Sie erinnern auch daran, dass die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) einen Bericht zu diesem Dokument herausgegeben hat, in dem sie vor Eingriffen in den Markt und in die Freiheit der Bürger warnt und sogar auf die Notwendigkeit hinweist, den Grundsatz der guten Rechtsetzung einzuhalten.

"Das CNMC selbst erkennt die soziale und wirtschaftliche Relevanz von Politiken und Instrumenten an, die darauf abzielen, die Achtung der Tiere zu gewährleisten, äußert jedoch Zweifel daran, dass es schwierig ist, bestimmte Maßnahmen mit dem Schutzzweck der Tierrechte in Übereinstimmung zu bringen", heißt es.

Um die Besorgnis über dieses Gesetz zum Ausdruck zu bringen, weisen sie darauf hin, dass der Generaldirektor von Animal Rights, Sergio García Torres, auf einer öffentlichen Veranstaltung berichtete, dass etwa 6.000 Beschwerden zu dem Gesetzesentwurf eingereicht wurden.

Sofern sich die Volkspartei mit diesem Vorhaben durchsetzen sollte, ist das Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes im Jahr 2023 fraglich. Desweitern erscheint es problematisch, daß grundsätzliche Unterschiede zwischen Tieren in privater Haltung und Tieren, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden gemacht werden soll. Aus der Position des Tieres macht es keinen Unterschied, zu welchem Zweck es gehalten wird. Wir hoffen daher, daß eine derartige Differenzierung keinen Platz im neuen Tierschutzgesetz finden wird.

F.S.

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