Warum Haustierregister?

Veröffentlicht am : 27. Dezember 2019
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Das zumindest in Deutschland bekannteste Haustierregister ist das von TASSO e.V. Dieses gibt es schon recht lange und es kann immer wieder damit auf sich aufmerksam machen, daß Fundtiere überwiegend recht schnell wieder in ihr richtiges Zuhause zurückfinden. Neben TASSO gibt es in Deutschland, aber auch in anderen Ländern mittlerweile eine Reihe von Registern für Hund und Katze und z.T. auch für andere Tiere.

Haustierregister sind besonders wertvoll, wenn das vermißte oder gefundene, herrenlose Tier eine Markierung aufweist. Das kann ein Microchip unter Haut, aber auch eine Tätowierung am Ohr oder eine Plakette am Halsband sein. Diese Daten in das jeweilige Suchfeld auf der Website des jeweiligen Registers eingetragen, kann recht schnell dazu führen, daß Halter und Tier wieder zusammen kommen. Voraussetzung ist allerdings, daß sowohl die Tier- wie auch die Halterdaten im Register eingetragen und nach Möglichkeit aktuell sind. Nicht selten erlebt man den Fall, daß ein gefundenes Tier zwar eine Markierung der o.g. Art hat, aber nirgendwo verzeichnet ist. Das hilft dann wenig, um eine schnelle Rückführung zu gewährleisten. Mittlerweile gibt es in einigen Ländern bzw. Regionen gesetzliche Regelungen zur Chippflicht von Haustieren. Aber nur in den wenigsten Fällen gibt es eine Rechtspflicht zur Erfassung der Tier- und Halterdaten.

Im Interesse der Tiere wäre es wünschenswert, wenn derjenige Tierarzt, der einen Chip implantiert, dies mit den Angaben über den Halter gleich online in ein Register eintragen würde, ggf. sogar gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Es macht nämlich absolut keinen Sinn, einerseits eine Rechtspflicht zum Chippen der Haustiere zu erlassen, andererseits aber auf die Registrierung der Kennzeichnungs- und Halterdaten zu verzichten. Warum die Gesetzgeber dies bisher überwiegend nicht vorgesehen haben, ist unbekannt. Sinn, wie gesagt, macht es jedoch nicht. Das einzige Problem, welches mit einer Registereintragung zusammenhängen könnte, wären datenschutzrechtliche Gesichtspunkte. Im Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, die bereits zuvor existierendes nationales Datenschutzrecht abgelöst hat. Die DSGVO hat das Datenschutzrecht mittlerweile so sehr verschärft, daß auf die Erfassung, hier im Interesse verlorener oder gestohlener Tiere, eher verzichtet wird.

Da die eben angesprochene DSGVO eine Eintragungspflicht vielleicht im Wege stehen könnte, besteht aber immer noch die Möglichkeit, sein Tier auf freiwilliger Basis, wie bisher, registrieren zu lassen. Und das sollte jeder verantwortungsbewußte Tierhalter auch unbedingt tun. Selbst wenn eine Änderung der Halterdaten im Falle eines Tierhalterwechsels einmal vergessen wurde, ist das immer noch besser, als gar keine Registrierung. In einem solchen Fall könnte der frühere Halter den neuen Halter informieren, wenn ihm bekannt wird, daß sein Tier irgendwo gefunden wurde.

Also denkt dran: Meldet Euer Haustier in einem Register an. Es ist zum Wohle des Tieres.

F.S.

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