Warum sind immer noch Minderjährige als Zuschauer bei Stierkämpfen zugelassen?
Diese Frage hat die Organisation APDDA (Asociacion Parlamentaria en Defensa de los Derechos de los Animales) jetzt der spanischen Regierung gestellt. APDDA schreibt dazu am 10. Mai 2021 auf ihrer Website folgendes:
„Im Senat wurden Änderungsanträge eingebracht, die den Zugang von Minderjährigen zu Stierkampfvorführungen, die Teilnahme von Minderjährigen als Stierkämpfer oder als Schüler von Stierkampfschulen sowie die Übertragung von Stierkämpfen oder anderen Tiermisshandlungen im Fernsehen während der Jugendschutzzeiten verbieten.
Die Abgeordnete Maria Carvalho Dantas, Mitglied der 'Parlamentarischen Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Tiere' (APDDA), hat mehrere Anfragen an die Regierung gestellt, um Erklärungen für ihre Weigerung zu erhalten, sich mit den Feststellungen des 'Komitees für die Rechte des Kindes' der UNO zu befassen, die den Schutz von Minderjährigen vor der Gewalt des Stierkampfes in Spanien forderten.
In der gleichen Linie hat die APDDA im Senat die Vorlage von Änderungsanträgen zum Gesetzesentwurf des Organgesetzes zum integralen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gefördert, mit dem Ziel, den Zugang von Minderjährigen zu Stierkampfvorführungen, die Teilnahme von Minderjährigen als Stierkämpfer oder als Schüler von Stierkampfschulen, sowie die Übertragung von Stierkämpfen oder anderen Darbietungen von Tiermisshandlungen im Fernsehen, während der Jugendschutzzeiten zu verbieten. Die Änderungsanträge wurden von Senatoren der Konföderalen Linken und der Nationalistischen Fraktion eingereicht und werden am Mittwoch, dem 12. Dezember (!), im Plenum abgestimmt.
Nach der Verabschiedung durch das Plenum des Kongresses, des Entwurfs des Organgesetzes über den umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und der Abstimmung der Änderungen im Senat, ist nach Ansicht der APDDA das Fehlen jeglicher Erwähnung des Schutzes vor der Gewaltexposition des Stierkampfes bemerkenswert, ein Thema, das die Aufmerksamkeit des "Ausschusses für die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen in seinem Bericht über den spanischen Staat, veröffentlicht am 2. Februar 2018 (CRC/C/ESP/CO/5-6), verdient. Dieses Dokument führt eine Überprüfung der Einhaltung der Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes in Spanien durch und veröffentlicht seine Abschließenden Beobachtungen zu den Kinderrechten in Spanien, wobei es auf Bereiche hinweist, die für die Gewährleistung dieser Rechte bedenklich sind. Wie seit 2014 in seinen Beobachtungen an alle Staaten, in denen immer noch Stierkampfveranstaltungen stattfinden, stellt der Ausschuss in seinen an Spanien gerichteten Abschließenden Beobachtungen in Abschnitt E, Gewalt gegen Minderjährige, Artikel Nr. 25, Folgendes fest: "25. Um die schädlichen Auswirkungen des Stierkampfspektakels auf Kinder zu verhindern, empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, die Teilnahme von Kindern unter 18 Jahren als Stierkämpfer und als Zuschauer an Stierkampfspektakeln zu verbieten".
Aus all diesen Gründen hat die Abgeordnete Maria Dantas eine Reihe von Fragen zu den Beobachtungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes angemeldet. Dies sind u.a.
Welche Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um der Instanz Nr. 25 der Abschließenden Beobachtungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes "zur Verhinderung der schädlichen Auswirkungen des Stierkampfes auf Kinder" nachzukommen?
Warum enthält der Entwurf des Organgesetzes zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt keine Maßnahme als Antwort auf die Forderung des Ausschusses für die Rechte des Kindes, in der er den spanischen Staat auffordert, "die Teilnahme von Kindern unter 18 Jahren als Stierkämpfer und als Zuschauer bei Stierkampfvorführungen" zu verbieten, obwohl die Gesetzgebung gerade läuft, um den Anforderungen der Konvention über die Rechte des Kindes zu entsprechen und die Empfehlungen des genannten Ausschusses zu erfüllen?
Ist die Regierung der Ansicht, dass der Schutz von Kindern und das Wohl des Kindes Angelegenheiten sind, die eher durch die Regulierung der öffentlichen Unterhaltung als durch den Schutz der Menschenrechte, wie er durch internationale Konventionen unterstützt wird, behandelt werden sollten?
Wenn die Regierung ernsthaft der Ansicht ist, dass das Verbot des Zugangs zu Stierkampfvorführungen für Minderjährige, wie vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gefordert, in die Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaften fällt, welche Initiativen hat sie ergriffen, um sicherzustellen, dass die Autonomen Gemeinschaften das genannte Verbot einführen? Ist die Regierung der Ansicht, dass Passivität eine Option sein kann, wenn es um die Menschenrechte und das Wohl der Minderjährigen geht?
Ist die Regierung der Ansicht, dass das Verbot bestimmter Tätigkeiten für Minderjährige aus Gründen der Gesundheits- und Sicherheitsprävention, wie es in Artikel 6 des Statuts der Arbeiter (Königliches Gesetzesdekret 2/2015 vom 23. Oktober) vorgesehen ist, in die Zuständigkeit des Staates fällt? Wann werden Sie also "die Teilnahme von Kindern unter 18 Jahren als Stierkämpfer" in Stierkampfshows verbieten, wie es der Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert?
Ist die Regierung der Ansicht, dass die Regulierung von Stierkampfschulen in die Zuständigkeit des Staates fällt, wie in Artikel 92 des Königlichen Dekrets 145/1996 vom 2. Februar 1996 vorgesehen, in dem die Verordnungen über Stierkampfveranstaltungen genehmigt werden? Wann wird sie daher die Teilnahme von Minderjährigen unter 18 Jahren an Stierkampfschulen verbieten, wie vom Ausschuss für die Rechte des Kindes gefordert?
Ist die Regierung der Ansicht, dass der Schutz von Minderjährigen bei der Regelung der audiovisuellen Kommunikation, wie in Artikel 7 des Gesetzes 7/2010 vom 31. März, Allgemeines Gesetz über audiovisuelle Kommunikation, vorgesehen, in die Zuständigkeit des Staates fällt? Wann also wird sie die Ausstrahlung von Shows, in denen Tiere misshandelt und/oder geschlachtet werden, wie z.B. Stierkampfshows, während der Kinderschutzzeiten verbieten, wie es der Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert?“
Eine Antwort der Regierung auf die vorstehenden Fragen ist bisher noch nicht publiziert worden. Es ist davon auszugehen, daß dies auch eine Weile dauern könnte.
Auf den Balearen wurde Ende 2017 ein Gesetz zur Regulierung des Stierkampfes erlassen, welches ein Jahr später durch das spanische Verfassungsgericht in weiten Teilen wirder aufgehoben wurde. Da das Gesetz aber nicht vollkommen aufgehoben wurde, gilt es in den unbeanstandeten Teilen weiter. Dazu gehört auch, daß Minderjährigen der Einlaß in Stierkampfarenen zur Teilnahme an Stierkampfveranstaltungen als Zuschauer verboten ist. Im Oktober 2019 fand in Inca eine Stierkampfveranstaltung statt, bei der beobachtet wurde, daß sich unter den Zuschauern auch Minderjährige befanden, darunter mindestens eine Jugendliche ohne erwachsene Begleitung. Die daraufhin bei der Stadtverwaltung von Inca eingereichten Beschwerden erregten damals zwar das Interesse der Öffentlichkeit, doch ist leider nicht bekannt, wie darüber letztendlich entschieden wurde. D.h. das beste Gesetz taugt nur so viel, wie es von der Allgemeinheit akzeptiert wird und wie der Staat im Falle nachgewiesener Verstöße reagiert.
Dennoch, die Forderungen von APDDA sind auf jeden Fall zu begrüßen und ein wichtiger Schritt zum Jugendschutz aber auch zum Tierschutz, denn je unattraktiver Stierkämpfe in der Bevölkerung werden, desto ehe ist mit einem Ende derartige, unnötiger Tiermißhandlungen zu rechnen.
F.S.
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