Welche Verbesserungen sollen durch das neue Tierschutzgesetz erreicht werden?
Vor 2 Tagen hatten wir an dieser Stelle darüber informiert, daß der erste offizielle Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes für Spanien veröffentlicht wurde. Dieser Entwurf umfaßt immerhin 66 Seiten A4 an Regelungen und kann hier in Spanisch gern eingesehen werden. Was dann im Rahmen der Gesetzesverabschiedung im Parlament noch übrig bleibt, wird sich später zeigen. Auf jeden Fall sind eine Reihe von Verbesserungen zugunsten der Tiere vorgesehen, von denen wir nachstehend einige einmal vorstellen möchten.
So soll künftig die private Zucht von Haustieren generell untersagt werden. Wer dennoch eine Zucht betreiben möchte, muß diese registrieren und genehmigen lassen. Damit wird auch der private Verkauf von Welpen ganz erheblich erschwert.
Mit Ausnahme von Aquarienfischen soll der Verkauf von Haustieren, gleich welcher Art, in Zoohandlungen künftig generell verboten werden. Ob diese strenge Regelung nicht doch noch etwas gelockert wird bleibt abzuwarten, denn unter diesen Umständen werden Zoohandlungen hauptsächlich nur noch auf den Futter- und Pflegemittelhandel sowie für sonstige Tierbedarfsartikel reduziert.
Ebenso wird die Zucht von Wildtieren und Meerestieren und deren Handel in Zukunft verboten sein. Ausgenommen sollen die Zucht von Meerestieren in Zoos sein, wenn es um Ma0nahmen der Erhaltung der Art geht.
Die Haltung von in Spanien aufgrund internationaler Abkommen geschützter Tierarten soll generell verboten werden. Sonstige Wildtiere dürften von Privatpersonen nur noch gehalten werden, wenn dies nachweislich artgerecht möglich ist.
Zirkusaufführungen mit Wildtieren sind künftig prinzipiell verboten. Die Nutzung von Tieren jeglicher Spezies für Volksfeste o.ä. Veranstaltungen zur Unterhaltung soll verboten sein, wenn die Art der Nutzung der Tiere nicht artgerecht erfolgt oder die Tiere Qualen erleiden können. Ausdrücklich hiervon ausgenommen ist leider auch weiterhin der Stierkampf, der als spanische Tradition und historisches Kulturgut in gewohnter Art und Weise zulässig sein soll. Dies basiert ganz offenbar auf der Entscheidung des Spanischen Verfassungsgerichts aus dem Dezember 2018, wo große Teile des balearischen Stierkampfgesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden. Dennoch ist auch hier noch nicht aller Tage Abend, denn die Anteil der Bevölkerung, der den Stierkampf ablehnt, ist im Wachsen begriffen, auch wenn dies noch relativ langsam vor sich geht.
Auch auf Hundehalter kommen veränderte Zeiten zu. So soll jeder Hundehalter vor Anschaffung eines Tieres einen Kurs zur ordnungsgemäßen, Haltung und Pflege von Hunden besuchen und seine Fähigkeiten nachweisen. Zwar wird diese einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, ist aber im Interesse der Tiere dringend nötig, denn es gibt leider eine Vielzahl von Menschen, die nicht einmal über das Grundwissen einer ordnungsgemäßen Hundehaltung verfügen.
Haustiere müssen künftig in die Familie integriert werden, so der Entwurf des Gesetzes. Die Halter sind verpflichtet, für ausreichend Futter, Wasser und Hygiene der Tiere zu sorgen. Ein Halten auf Balkonen, Terrassen oder gar im Keller ist strengstens verboten. Das Zurücklassen von Haustieren in Autos bei Hitze oder Kälte sowie das Anbinden vor Geschäften oder Behörden, Arztpraxen usw. soll ebenso verboten werden. Hunde dürfen nicht länger als 24, andere Haustiere nicht länger als 72 Stunden alleine gelassen werden. Eine Unterbringung in Tierpensionen oder anderen geeigneten Personen soll dann zulässig sein, wenn der Halter nicht persönlich für das Haustier sorgen kann.
Das Einschläfern von Haustieren ist in Zukunft generell verboten, es sei denn, medizinische Gründe machen dies zur Vermeidung von Qualen für das Tier erforderlich. Damit dürfte auch ein Einschläfern von Hunden und Katzen in Auffangstationen und Tierheimen bei Überbelegung nicht mehr möglich sein.
Der Entwurf des Gesetzes geht davon aus, daß es keine rassetypische Aggressivität bei Hunden gibt, wovon man in der Vergangenheit ausgegangen ist. Daher soll die Liste der gefährlichen Rassen mit Inkrafttreten des Gesetzes entfallen. Im Einzelfall kann die Verwaltung dem Halter eines auffälligen Tieres aber Auflagen zur Haltung des Tiere erteilen.
Weiterhin ist die Einführung diverser Register geplant. So soll ein einheitliches Haustierregister, ein Register der zoologischen Einrichtungen und Tierschutzvereine und ein Register der Personen, denen ein Tierhaltungsverbot erteilt wurde, geschaffen werden.
Katzenkolonien sollen künftig unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Jedoch ist hierfür erforderlich, daß die Tiere zunächst eingefangen und kastriert werden, bevor sie in die Kolonie zurück gelassen werden. Die Kostentragung für diese Maßnahme ist allerdings noch nicht geklärt. Dies soll aber bis zur Verabschiedung des Gesetzes erfolgen.
Es gibt noch eine Vielzahl von Einzelregelungen, die aber den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet wurde, werden wir auf unserer Website unter „Rechtsvorschriften“ sowohl die spanische wie auch eine deutsche Fassung veröffentlichen.
F.S.
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