Wird es in Spanien ein einheitliches Tierschutzgesetz geben?
Im vergangenen Mai sagte Pablo Iglesias, zweiter Vizepräsident der Regierung und Minister für soziale Rechte und die Agenda 2030, bei einer Senatsanhörung, dass das künftige staatliche Tierschutzgesetz "in den kommenden Monaten" fertig gestellt werde.
Seit dieser Ankündigung gab es jedoch nur wenige Informationen darüber. Genau aus diesem Grund stellte Inés Sábanes, eine Abgeordnete von Más País Equo, der Regierung eine schriftliche Anfrage, um sich über den Status des Gesetzes zu informieren und zu erfahren, wann der öffentliche Konsultationsprozess beginnen würde, damit die Bürger Vorschläge einreichen könnten.
Nun hat die Regierung auf diese Anfrage geantwortet und darauf hingewiesen, dass "der Gesetzgebungskalender der Regierung den Beginn der Bearbeitung des Vorentwurfs des Tierschutzgesetzes im letzten Quartal des laufenden Jahres 2020 veranschlagt hat". Ob dies angesichts der derzeitigen, von Corona bestimmten politischen Lage auch tatsächlich so umgesetzt werden wird, muß abgewartet werden.
"Das Ministerium für soziale Rechte und Agenda 2030 hat sich in den letzten Monaten über die Generaldirektion für Tierrechte mit fast hundert sozialen und professionellen Gruppen getroffen, um Vorschläge und Initiativen für die Entwicklung dieses Gesetzes zu sammeln", heißt es in der Antwort der Regierung.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Generaldirektion in den letzten Monaten Beiträge und Vorschläge aus verschiedenen Bereichen, sowohl aus dem sozialen und beruflichen Bereich als auch aus der öffentlichen Verwaltung, erhalten hat.
Schließlich wird auch bestätigen, dass auch hier der administrative Verarbeitungsprozess in der Tat "die notwendige Einhaltung der öffentlichen Exposition umfasst, sobald der Gesetzentwurf das obligatorische Verfahren für jedes Regulierungsprojekt dieser Art einleitet". Wenn also alles zeitlich klappen sollte ist noch vor der Jahreswende 2020 / 2021 mit der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs zu rechne, der dann der breiten Öffentlichkeit zur Kommentierung zur Verfügung stehen soll.
F.S.
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