Zwei Jäger wegen fortgesetzter Misshandlung von 29 Hunden zu Haftstrafen verurteilt

Veröffentlicht am : 04. Oktober 2022
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Das Strafgericht in Cordoba hat jüngst zwei Jäger wegen fortgesetzter Tierquälerei an 29 Hunden auf einem Bauernhof in der Gemeinde Cabra in Córdoba zu 18 Monaten Gefängnis sowie zu vier Jahren besonderem Verbot des Besitzes von Tieren und jeglicher Ausübung von Beruf, Gewerbe oder Handel mit Tieren verurteilt.

Außerdem müssen die beiden Angeklagten der Asociación Protectora de Animales Galgos del Sur, die zusammen mit dem Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA) die Anklage erhoben und das Urteil verkündet hat, eine Entschädigung von mehr als 3.000 Euro für Tierarztkosten und weitere 3.000 Euro für moralischen Schaden zahlen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Galgos del Sur rettete am 30. Oktober 2020 in einer gemeinsamen Aktion mit der örtlichen Polizei von Cabra und der Guardia Civil 24 Hunde, hauptsächlich Galgos und Podencos, und nahm 21 von ihnen in seinem Tierheim auf. An der Rettung waren auch die Schutzgesellschaft Acógenos und die Organisation SOS Ayuda Animal beteiligt.

In seinem Urteil sieht es der Richter als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten 29 Hunde in ihrer Obhut mindestens monatelang in einem Bauernhof ohne angemessene hygienische Bedingungen gehalten haben, mit Ketten an Olivenbäumen angebunden, ohne Wasser, ohne Futter, umgeben von Schmutz und Knochen anderer verstorbener Hunde und ohne Schutz vor schlechtem Wetter, und sich nur auf Fässer und Behälter mit scharfen Kanten verlassen haben".

Außerdem gilt es als erwiesen, dass als Folge dieser fortgesetzten Tiermisshandlung "ein Hund zu Tode kam, der von Beamten der örtlichen Polizei von Cabra in einem Zaun in der Nähe des Eingangs des Geheges gefunden wurde".

Ein weiterer Hund, ein schwarzer belgischer Schäferhund, musste eingeschläfert werden, nachdem er in das Veterinärkrankenhaus von Córdoba gebracht worden war, wo man nichts mehr für sein Leben tun konnte.

Der Hund "erlitt aufgrund der Aussetzungssituation, der er ausgesetzt war, Verletzungen in Form von Kachexie, Tachypnoe, Tachykardie, blassen Schleimhäuten, Dehydrierung, Unterernährung und beidseitiger Lungenentzündung", heißt es im Gerichtsurteil.

"Die übrigen Tiere erlitten Verletzungen in Form von Leishmanien, Kachexie, Dehydrierung, Fieber, Schwäche, Pyometra, Epistase, Schwanzamputationen, Dermatitis, Pododermatitis, Konjunktivitis, Pusteln, Alopezie und Wunden durch Kämpfe und scharfe Gegenstände, wobei einige von ihnen aufgrund der Chronifizierung ihres Zustands ständige tierärztliche Hilfe benötigten", heißt es in dem Urteil.

Die Schutzorganisation Galgos del Sur hat ihre "Zufriedenheit" mit dem Urteil ausgedrückt, das sie als "historisch" bezeichnet und das "Präzedenzfälle für die Zukunft schafft, sowohl für die Anwendung der Höchststrafe als auch für die Einbeziehung von Entschädigungen für moralische Schäden".

"Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden, da es die Höchststrafe beinhaltet, die nach dem geltenden Strafgesetzbuch gegen sie verhängt werden kann, und sie außerdem zur Zahlung der von uns geforderten zivilrechtlichen Haftung und einer Entschädigung für moralische Schäden verurteilt wurden", so die Anwältin von Galgos del Sur, Dulce Aguilera, von der Kanzlei Justicia-Animales & Medio Ambiente.

Die Anwältin unterstreicht, wie "hart" das Verfahren gewesen sei und die Lektüre der Gutachten, die alle Verletzungen der Tiere enthielten, sowie das Betrachten von "dantrischen Bildern, die man nur schwer vergessen wird".

Ihrer Meinung nach "ist dies ein Urteil, das einmal mehr die entwürdigende, erniedrigende und grausame Misshandlung zeigt, der Tausende von Jagdhunden in diesem Land ausgesetzt sind". Die Galgos del Sur haben versichert, dass sie weiterhin "der Gesellschaft mit Ernsthaftigkeit, Nachdruck und Professionalität zeigen werden, dass Rehalas und Jagdhunde einen besonderen Schutz benötigen".

In der Zwischenzeit betont der Tierschützer, dass "das künftige Tierschutzgesetz und die von der Regierung vorbereitete Reform des Strafgesetzbuches zusammen mit dem von der PSOE vorgelegten Änderungsantrag zum Ausschluss von Jagdhunden einen rechtlichen Schutz für diese Fälle von Tiermisshandlung darstellen werden, die dann nicht mehr mit der notwendigen Härte geahndet werden könnten".

F.S.

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